Immobiliengeschäfte in Bosnien und Herzegowina erfordern bei jeder Phase besondere Aufmerksamkeit, was die ordentliche Vorbereitung der Dokumentation, die Überprüfung der Dokumentation und die Durchsetzung des Vertrags in Bezug auf die Zahlung des vereinbarten Preises, die Zahlung der Immobilienumsatzsteuer und schließlich die Eintragung des neuen Eigentümers in die entsprechenden Register in Bosnien und Herzegowina umfasst.
Die Frage des Kaufs oder Verkaufs von Immobilien in Bosnien und Herzegowina ist für beide Vertragsparteien wichtig, und beide Vertragsparteien benötigen unbedingt Rechtssicherheit bei Immobiliengeschäften.
Diese Anwaltskanzlei hat Klienten mit Immobilien in 100 verschiedenen Fällen beraten. Während dieser Geschäfte haben wir sowohl Käufer als auch Verkäufer beraten und die durchgeführten Geschäftstransaktionen verursachten keine Probleme für die beteiligten Käufer und/oder Verkäufer. Außerdem haben wir Käufer und Verkäufer bei Immobiliengeschäften im Rahmen von konkreten Konkurs- und Liquidationsverfahren beraten und vertreten.
Um die Interessen des Käufers zu schützen sollte unter anderem geachtet werden, dass die Ordnungsmäßigkeit der Dokumentation, mögliche Belastungen, Steuerbescheinigung für Verkäufer, Erbringung von Nachweisen der beglichenen Nebenkosten für Verkäufer, Besitzübernahme durch den Käufer, Eintragung der Auflassungsvormerkung zwecks Verhinderung mehrfacher Veräußerung derselben Immobilie, Überweisung von Geldmitteln, Erstellung einer tabellarischen Erklärung und Durchführung eines Verfahrens beim zuständigen Finanzamt zur Zahlung der Grundsteuer gewährleistet sind. Nach Entrichtung der Immobiliensteuer kann sich der Käufer als Eigentümer der Immobilie im Grundbuchamt als Eigentümer und im zuständigen Kataster als Besitzer eintragen lassen.
Andererseits ist es erforderlich, die Interessen des Verkäufers an der Überweisung des vereinbarten Preises zu schützen und den entsprechenden Umfang der Haftung für Rechts- und Sachmängel am Eigentum zu sichern.
Diese Anwaltskanzlei hat die Vertragsparteien unter anderem anlässlich des Abschlusses und der Umsetzung des Immobilienkaufvertrages OPU-IP: 1348/2022 vom 27.5.2022 und des Immobilienkaufvertrages OPU-IP: 1430/2021 vom 30.11.2021 beraten und vertreten. Darüber hinaus vertrat unsere Kanzlei vor dem Amtsgericht in Sarajevo die Käufer von im Konkursverfahren Nr. 65 0 St 450750 14 St verkauften Immobilien wie auch die Verkäufer im Liquidationsverfahren Nr. 65 0 lp 126081 19 1p 2 bei der Veräußerung von Immobilien.
Sie brauchen Beratung zum Thema Verträge zum Kauf und Verkauf von Immobilien in Bosnien und Herzegowina im Rahmen eines Verfahrens zum Immobilienkauf oder -verkauf oder Sie brauchen einen Anwalt in Sarajevo, der die Interessen eines Käufers oder eines Verkäufers bestmöglich schützen kann, dann sind Sie bei uns richtig und können unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht direkt telefonisch (+387 62 342 463), per WhatsApp, Viber, via E-Mail (rasid@haracic.ba) erreichen.