Sachrecht

Zu den sachlichen Rechten gehören: Eigentumsrecht, Baurecht, Pfandrecht, Grundschuld, sachliches und persönliches Dienstbarkeitstrecht und Belastungsrecht.

Die Anwaltskanzlei Rašid Haračić berät und vertritt ihre Mandanten in den Verfahren zur Begründung von Eigentumsrechten, Eingriffen in Eigentumsrechte, Eingriffe in den Besitz, vermittelt bei Kauf- und Verkaufsverfahren von Immobilien, und wir führen auch durch:

  • Erstellung von Kaufverträgen
  • Vertretung von Mandanten in Grundbuchverfahren und Verfahren vor dem Kataster
  • Teilung des Miteigentums
  • Enteignungsverfahren und Festsetzung der Enteignungsentschädigung
  • Rückgabe enteigneter Immobilien
  • Einholen von Bau- und Stadtgenehmigungen und Genehmigungen
  • Durchführung des Legalisierungsverfahrens für Immobilien
  • Einleitung des Verfahrens zum Erwerb von Straßendienstbarkeitsrechten – notwendige Durchfahrt;

Beim Immobilienkauf unterstützen wir unsere Kunden im gesamten Prozess der Immobilienprüfung und des Immobilienkaufs. Im ersten Schritt wird der Grunderdeintrag der Liegenschaft überprüft, um festzustellen, ob die Liegenschaft vollständig im Grundbuchamt eingetragen ist und ob alle Unterlagen ordnungsgemäß sind, sowie ob die Liegenschaft belastet ist. Wir beauftragen dann einen Sachverständigen, der den Wert der Immobilie und den Zustand der Immobilie bewertet, sowie einen Sachverständigen, der die Richtigkeit und den Zustand aller Installationen auf der Immobilie feststellt, woraufhin Verhandlungen geführt und ein Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Wenn unser Mandant Immobilien besitzt, zu denen es keine angemessene Straße gibt, kann das Gericht auf Antrag des Eigentümers der Immobilie eine Straßendienstbarkeit errichten – das Recht, die Immobilie eines anderen zu überqueren, unter der Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen.