Immobilien

Grundstücke nehmen in der Rechtsordnung ebenso wie dingliche Rechte natürlicher und juristischer Personen an Grundstücken einen wichtigen Platz ein: Eigentumsrecht, Baurecht, Pfandrecht, Grundschuld, Dienstbarkeitsrecht, persönliche Dienstbarkeitsrecht und Grundpfandrecht.

Eigentumsrechte an Grundstücken werden in den entsprechenden Gerichtsregistern eingetragen, wo folgende Angaben überprüft werden können: wie die Fläche eines bestimmten Grundstücks, die Personen, die dingliche Rechte an dem Grundstück haben und ob auf dem Grundstück Belastungen bestehen.

Das Eigentumsrecht an Immobilien wird zum Zeitpunkt der Eintragung des Rechts in das zuständige Gerichtsregister erworben. Also – ohne Eintragung in das Register besteht kein Eigentumsrecht. Auch beim Immobilienkauf ist der erste Schritt die Prüfung des Grundbuchauszuges im zuständigen Gerichtsregister, damit der Käufer sicher sein kann, wer die Rechteinhaber an der Immobilie sind, sowie dass keine Belastungen auf der Immobilie bestehen.

Wir führen für unsere Mandanten Einsicht in die jeweiligen gerichtlichen Liegenschaftsbücher mit dem Ziel der Erhebung von Auskünften über die Liegenschaft, sowie die Dienstleistung der Eintragung oder Löschung von Rechten in das Grundbuch mit entsprechender Rechtsgrundlage.

Gute Kenntnisse des Immobilienmarktes in Bosnien und Herzegowina machen unser Team zu Top-Experten bei der Suche, Vertretung, Verhandlung und dem Kauf geeigneter Immobilien in ganz Bosnien und Herzegowina.

Gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Föderation von Bosnien und Herzegowina haben Anwälte das Recht erworben, Verträge zu erstellen, die in der Vergangenheit nur von Notaren erstellt werden konnten, so dass die Anwaltskanzlei Rašid Haračić in Sarajevo ihren Klienten folgende Leistungen erbringen kann:

  • Erstellen von Immobilienkauf- und Verkaufsverträgen
  • Erstellung eines Schenkungsvertrages
  • Erstellung eines Vertrages über den lebenslangen Unterhalt
  • Erstellung eines Vertrages über die Aufteilung von Immobilien
  • Erstellung eines Vertrags über die Errichtung von Grunddienstbarkeiten
  • Erstellung von Immobilienmietverträgen

Das Eigentumsgesetz gilt gleichermaßen für inländische wie für ausländische natürliche und juristische Personen unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit (Gegenseitigkeit zwischen Staaten). Daher haben sowohl ausländische natürliche als auch juristische Personen das Recht, Eigentum an Immobilien in Bosnien und Herzegowina zu erwerben.

Für unsere Klienten aus dem Ausland sowie aus Bosnien und Herzegowina – in- und ausländische natürliche und juristische Personen – bieten wir Vertretungsdienstleistungen beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Bosnien und Herzegowina an.

Bei der Erbschaft von Immobilien, die sich auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina befinden, gilt ausschließlich das Erbschaftsgesetz. Unser Team bietet Beratungsleistungen in Bezug auf erbrechtliche Beziehungen und die Lösung komplizierter Erbfälle an.

Wir beraten und vertreten Parteien bei Miteigentum und im Prozess der Aufteilung von Miteigentum sowie Wohnungseigentum.