Aufenthaltsrecht von Ausländern in BiH

Das Aufenthaltsrecht von Ausländern in Bosnien und Herzegowina wird durch das Gesetz über Ausländer von Bosnien und Herzegowina, das Gesetz über die Bewegung und den Aufenthalt von Ausländern und Asyl sowie das Regelwerk über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Bosnien und Herzegowina geregelt.

Bei der Ankunft in Bosnien und Herzegowina sind ausländische Staatsbürger verpflichtet, ihren Wohnsitz beim Dienst für Ausländerangelegenheiten – Außenstellen oder bei der zuständigen Organisationseinheit des Innenministeriums anzumelden. Nach Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung werden bestimmte Rechte erworben und Sanktionen wegen Nichteinhaltung, der in diesem Bereich geltenden gesetzlichen Vorschriften, vermieden.

Wenn Sie als Tourist für ein paar Tage nach Bosnien und Herzegowina kommen, ist die Registrierung Ihres Aufenthalts ein sehr einfacher Vorgang. Wenn Sie sich jedoch für längere Zeit auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina aufhalten möchten, ist der Prozess etwas komplizierter und in diesem Fall benötigen Sie fachkundige Rechtshilfe.

Es gibt vier Arten von Aufenthaltsanträgen: Visumaufenthalt, visumfreier Aufenthalt, vorübergehender Aufenthalt und dauerhafter Aufenthalt. Innerhalb von jedem oben genannten Aufenthalt gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen, auf deren Grundlage sie genehmigt werden, und es gibt Fristen für bestimmte Verfahren sowie das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Land für eine Gesamtdauer von jeweils bis zu 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen.

Die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis kann gewährt werden auf der Grundlage von:

  • Familienzusammenführung,
  • Ausbildung,
  • humanitären Gründen,
  • Arbeit mit einer Arbeitserlaubnis
  • Arbeit ohne Arbeitserlaubnis,
  • aus anderen berechtigten Gründen,
  • Eigentum an beweglichen Vermögen, wenn eine tatsächliche Verbindung zu Bosnien und Herzegowina besteht

Da unsere Anwaltskanzlei mit vielen juristischen Personen zusammenarbeitet und juristische Dienstleistungen erbringt, deren Gründer, vertretungsberechtigte Personen oder Mitarbeiter ausländische Personen sind, ist die Expertise unserer Arbeit gerade die Arbeit von Ausländern in Bosnien und Herzegowina.

Wir bieten Ihnen:

  • professionelle Hilfe und Beratung bei der Einreise nach Bosnien und Herzegowina,
  • Vermittlung bei der Erlangung einer weißen Karte bei der zuständigen Behörde,
  • Vermittlung und Einholung einer Arbeitserlaubnis,
  • Abschluss von Managerverträgen,
  • Erhalt einer Bescheinigung über die Registrierung des Arbeitsverhältnisses,
  • professionelle Hilfe und Beratung bei der Beantragung eines vorübergehenden Aufenthalts auf jeglicher Grundlage,
  • Rechtsberatung und Vermittlung bei der Beantragung eines Daueraufenthalts in Bosnien und Herzegowina.

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie mehr über gesetzliche Vorschriften für die Einreise, Bewegung und den Aufenthalt von Ausländern von Bosnien und Herzegowina erfahren oder mehr Informationen über die Beantragung eines Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina eisammeln möchten oder einfach nach spezifischer auf Sie bezogene Rechtsberatung fragen. Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zur Antragstellung, den erforderlichen Unterlagen und finden die beste rechtliche Lösung für Sie.