Die gesetzlichen Bestimmungen gelten für alle juristischen und natürlichen Personen, die direkt oder indirekt an der Produktion, dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind und den Marktwettbewerb im gesamten Gebiet von Bosnien und Herzegowina oder einem wesentlichen Teil davon verhindern, einschränken oder beeinflussen.
Der Bereich des Wettbewerbsschutzrechts gehört neben dem Wirtschaftsrecht zu den unverzichtbaren Regelungen, die für Unternehmen am Markt von entscheidender Bedeutung sind, weshalb unsere Kanzlei diesem Bereich mit kontinuierlicher Arbeit und täglicher Weiterbildung besondere Aufmerksamkeit widmet. Lokale Märkte werden zunehmend Teil globaler Herausforderungen und erfordern daher Fachwissen und Kenntnisse mit besonderen Kenntnissen der nationalen Gesetzgebung, die ihre Regelungen an die EU-Richtlinien annähert.
Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie bei längerer Präsenz auf dem Markt keinen regulatorischen Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz des Wettbewerbs oder der rechtswidrigen Marktbeeinflussung durch marktbeherrschende Unternehmen ausgesetzt sind.
Wenn Sie neu auf dem Markt sind, müssen Sie insbesondere bedenken, dass das Erscheinen eines neuen Unternehmens auf dem Markt einen gewissen Schutz vor ausbeuterischen, d.h exklusiven Märkten erfordert, auf denen große Unternehmen einflussreich sind, oder andere Akteure auf dem Markt.
Wir bieten Ihnen: