Durch das Rahmengesetz wurde das Pfandregister beim Justizministerium von Bosnien und Herzegowina zum Zwecke der Registrierung und Einholung von Informationen über Pfandrechte eingerichtet. Um die Arbeit des Pfandregisters und Fragen im Zusammenhang mit dem Vollstreckungsverfahren auf der Grundlage des Rahmengesetzes zu regeln, wurde die Pfandverordnung von Bosnien und Herzegowina vorgeschrieben.
In rechtlicher Hinsicht bringt das Eintragungspfand den Grundsatz der Bekanntmachung des Pfandrechts durch Eintragung in öffentliche Bücher zum Ausdruck, die Angaben über die Eintragung, den Gegenstand des Pfandrechts, den Pfandgläubiger und den Pfandschuldner usw. enthalten.
Das Registerpfandrecht lässt im Vergleich zum herkömmlichen Staatspfandrecht einem Unternehmer, der die Pfandgegenstände zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet, die Möglichkeit, die Forderung zu begleichen, für deren Sicherheit das Pfandrecht begründet wurde.
Das Rahmengesetz regelt auch bestimmte Fragen des Vollstreckungsverfahrens als lex specialis in Bezug auf Entitätsgesetze über Vollstreckungsverfahren. Die Einzelheiten der Vollstreckung auf der Grundlage der Bestimmungen des Rahmengesetzes sind etwas weiter gefasste Befugnisse des Gerichtsvollziehers, der in jedem Fall den Versicherungsgegenstand beschlagnahmen und je nach Vorschlag des Pfandgläubigers die Versicherung verkaufen oder dem Pfandgläubiger zum Verkauf überlassen wird.
Die elektronische Führung des Registers ermöglicht es Dritten, schnell und bequem die erforderlichen Prüfungen durchzuführen, was die allgemeine Informationsfunktion des Registers verbessert und es Dritten ermöglicht, die erforderlichen Informationen über bestehende Verpfändungen zu erhalten, die in öffentlichen Büchern eingetragen sind.
Falls Sie ein Pfand registrieren möchten oder weitere Informationen zur Registrierung benötigen, wenden Sie sich an unsere Anwaltskanzlei.