Das Vollstreckungsverfahren wird durch die Einreichung eines Vollstreckungsantrags als rein formeller Akt eingeleitet, der, wenn er nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen zwingenden Elemente enthält, vom Gericht abgelehnt wird.
Voraussetzung für die Einleitung des Vollstreckungsverfahrens ist das Vorhandensein eines geeigneten, gesetzlich vorgeschriebenen Dokuments. Vollstreckbare Dokumente sind: vollstreckbare gerichtliche Entscheidung und vollstreckbarer gerichtlicher Vergleich, vollstreckbare Entscheidung im Verwaltungsverfahren und Vergleich im Verwaltungsverfahren, wenn es sich um die Erfüllung einer Geldverpflichtung handelt, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, vollstreckbare notarielle Urkunde, andere gesetzlich bestimmte Dokumente als vollstreckbare Dokumente.
In Anbetracht der Komplexität des Vollstreckungsverfahrens sowie der möglichen schwierigen Folgen, die es auf beiden Seiten des Verfahrens präsent sein kann, empfehlen wir Ihnen, sich an unsere Anwaltskanzlei zu wenden.
Wir stehen unseren Mandanten zur Seite und bieten sowohl Vollstreckungsgläubigern als auch Vollstreckungsschuldnern Rechtshilfe und Beratung in allen Phasen des Vollstreckungsverfahrens.
Die Expertise unserer Aktivitäten spiegelt sich in Folgendem wider: