Zu den Werken des Autors gehören: schriftliche Werke (literarische Texte, Studien, Handbücher, Artikel und andere Schriften sowie Computerprogramme), gesprochene Werke (Reden, Vorträge, Predigten und andere Werke gleicher Art), dramatische, dramatisch-musikalische und Marionettenwerke, choreografische und pantomimische Werke, Musikwerke mit oder ohne Text, audiovisuelle Werke (Filmwerke und filmähnliche Werke), Werke der bildenden Kunst (Zeichnungen, Gemälde, Grafiken, Statuen und andere gleichartige Werke), Werke der Architektur (Skizzen, Pläne, Entwürfe und gebaute Objekte), Werke aller Sparten der angewandten Kunst, des Grafik- und Industriedesigns, fotografische und in fotografieähnliche Verfahren hergestellte Werke, kartografische Werke und Präsentationen – einer wissenschaftlichen, pädagogischer oder technischer Natur.
Urheber des Werkes ist die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Das Urheberrecht besteht zu Lebzeiten des Autors und 70 Jahre nach seinem Tod. Das Urheberrecht wird vererbt.
Die Anwaltskanzlei Rašid Haračić vertritt Mandanten in Urheberrechtsschutzverfahren, in Fällen, in denen Rechte bedroht sind oder wenn andere Personen diese Rechte nutzen. Eine Person, deren Urheberrecht verletzt wurde, kann den Schutz dieser Rechte und Schadensersatz gemäß den allgemeinen Schadensersatzregeln verlangen. Gleicher Schutz kann von einer Person beantragt werden, der eine tatsächliche Gefahr droht, dass ihre Rechte verletzt werden.
Für unsere Mandanten leiten wir gerichtliche Verfahren zum Schutz des Urheberrechts ein, mit denen wir fordern: