Die Wirtschaftskriminalität stellt im Verhältnis zu den klassischen Formen der Kriminalität die komplexeste Form der Kriminalität unter dem Gesichtspunkt der Aufdeckung, des Nachweises und der Verfolgung dar. Deshalb ist der Nachweis der allgemeinen oder organisierten Wirtschaftskriminalität eine sehr lange, komplexe und mühsame Arbeit, die ihren maximalen Einsatz erfordert. Warum ist das so?
Die Aufdeckung und der Nachweis von Wirtschaftskriminalität ist die komplexeste Form der Kriminalität, da sie vor allem schwer aufzudecken ist und nach ihrer Aufdeckung vielfältige Aktivitäten einer Vielzahl von Ermittlungs- und Beweisbeteiligten erfordert.
Die Tätigkeit unserer Kanzlei, in diesem Bereich, konzentriert sich insbesondere auf die Wirtschaftskriminalität, zu der auch bestimmte Straftaten im Rahmen der sogenannten amtlichen Straftaten angerechnet werden, wenn z.B. der Täter als verantwortliche Person in einem Wirtschaftsunternehmen auftritt, die im Hinblick auf ihre Funktion oder aufgrund einer besonderen Befugnis mit einem bestimmten Aufgabenbereich betraut ist, der mit der Ausführung von Gesetzen, Verordnungen verbunden ist, die wiederum auf der Grundlage von Gesetzen oder allgemeinen Handlungen von Unternehmen basiert. Zusätzlich kann sie mit anderen juristischen Personen bei der Verwaltung und Handhabung von Vermögenswerten oder einem anderen wirtschaftlichen Vorgang oder der Aufsicht darüber (Veruntreuung) verbunden werden.
Die Expertise unserer Aktivitäten spiegelt sich in Folgendem wider:
Die Aufdeckung solcher kriminellen Handlungen erfordert aufgrund ihrer Komplexität eine engagierte Arbeit und eine vollständige Analyse aller Anliegen sowie ein geplantes, systematisch konzipiertes und organisiertes Vorgehen.