Arbeitsrecht

Die Anwaltskanzlei Rašid Haračić vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Arbeitsstreitigkeiten vor Gerichten und anderen zuständigen Behörden in ganz Bosnien und Herzegowina.

Für unsere Mandanten erbringen wir Dienstleistungen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Beratung zu Arbeitszeiten, Gehältern, Beendigung von Arbeitsverträgen, Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, friedliche Lösung von kollektiven Arbeitskonflikten und anderen Fragen aus dem Arbeitsverhältnis.

Folgende Leistungen heben wir besonders hervor:

  • Aufhebung der rechtswidrigen Beendigung des Arbeitsvertrages und Wiedereinstellung
  • Aufhebung der Entscheidung über die illegale Zulassung eines Arbeitnehmers zum Arbeitsplatz
  • Aufhebung aller Arten von Arbeitgeberentscheidungen
  • Auszahlung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis:
  • Zahlung unbezahlter Löhne
  • Zahlung einer Vergütung für Überstunden
  • Zahlung der Differenz zum Gehaltszuschlag aufgrund besonderer Arbeitsbedingungen
  • Zahlung des Lohnes während des Jahresurlaubes
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Beratung und Schutz der Arbeitgeberinteressen
  • Beratung und Führung von Verfahren zur Kündigung von Arbeitsverträgen
  • Erstellung von Dokumenten im Verfahren der Kündungung des Arbeitsvertrags

Für betriebsordnungspflichtige Arbeitgeber gleichen wir mit dem Gesetz folgende Verträge ab: Betriebsordnung, Tarifverträge und Arbeitsverträge, da diese mit dem Gesetz im Einklang stehen müssen.