Für unsere Mandanten erbringen wir Dienstleistungen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Beratung zu Arbeitszeiten, Gehältern, Beendigung von Arbeitsverträgen, Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, friedliche Lösung von kollektiven Arbeitskonflikten und anderen Fragen aus dem Arbeitsverhältnis.
Folgende Leistungen heben wir besonders hervor:
Für betriebsordnungspflichtige Arbeitgeber gleichen wir mit dem Gesetz folgende Verträge ab: Betriebsordnung, Tarifverträge und Arbeitsverträge, da diese mit dem Gesetz im Einklang stehen müssen.