Inkassodienstleistungen

In der modernen Geschäftswelt stehen zahlreiche natürliche und juristische Personen täglich vor dem Problem, ihre überfälligen Forderungen gegenüber ihren Schuldnern einzutreiben. Die Anwaltskanzlei Rašid Haračić führt das Verfahren zur Beitreibung von Forderungen in- und ausländischer natürlicher und juristischer Personen auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina durch.

Im Rahmen des Inkassoverfahren erbringen wir folgende Dienstleistungen:

  • Überprüfung der Transaktionskonten des Schuldners bei der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina
  • Recherche und Ermittlung des bestehenden beweglichen und unbeweglichen Vermögens des Schuldners
  • Außergerichtliche Forderungseintreibung
  • Einleitung von Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsverfahren im Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen vor den Gerichten im gesamten Gebiet von BuH
  • Vertretung von Parteien in Gerichts- und Vollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Forderungen
  • Bestimmung und Bewertung des Gegenstands und der Mittel zur Durchführung

Vor Beginn der gerichtlichen Eintreibung der Forderung versucht unser Team, Ihre Forderung friedlich, ohne Gerichtsverfahren, einzuziehen, indem es sich im Namen der Anwaltskanzlei an den Schuldner wendet und die Einziehung der Forderung beantragt.

Wenn der Mandant gezwungen ist, seine Forderung in einem Gerichtsverfahren einzutreiben, bewertet unser Team die Kosteneffizienz der Einleitung des Gerichtsverfahrens zur Forderungseintreibung und des Vollstreckungsverfahrens.

Bleibt das außergerichtliche Verfahren erfolglos, leiten wir ein Zivilverfahren ein, in dem das Gericht das Bestehen einer Forderung des Gläubigers feststellt und aufgrund der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des Urteils erstellen wir ein Vollstreckungsvorschlag und auf der Grundlage des Vollstreckungsbeschlusses führen wir die Zwangseintreibung der Forderung durch.

Häufig kommt es vor, dass Schuldner versuchen, ihr Vermögen zu verschleiern, so dass der Gläubiger seine Forderung nicht eintreiben kann. In solchen Fällen prüfen wir: das Vermögen des Schuldners, seinen Kontostand, das mögliche Vorhandensein von Immobilien, Fahrzeuge oder andere bewegliche Sachen sowie das Bestehen von Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten, aufgrund dessen eine Zwangseintreibung durchgeführt werden könnte.