Unfallmeldung – Versicherung von Arbeitnehmern in Bosnien und Herzegowina

Mitarbeiter können während der Arbeit, auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit und zurück sowie auf Geschäftsreisen versichert werden.

Für die Versicherung von Beschäftigten in Unternehmen und Mitgliedern von Vereinen bieten Versicherungsgesellschaften (i) eine Versicherung für 24 Stunden an – in diesem Fall sind Versicherungsnehmer während der Arbeit, außerhalb der Arbeit und in ihrer Freizeit versichert – und (ii) eine Versicherung während der Arbeit  – in diesem Fall sind Versicherungsnehmer nur in einer bestimmten Eigenschaft versichert, als Arbeitnehmer, Sportler usw. während der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit, auf dem Weg von der Arbeit nach Hause, auf Geschäftsreisen.

Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen versichern, um in diesen Fällen entsprechende Leistung von Schadensersatz zu ermöglichen. In einigen Versicherungsgesellschaften finden Sie auch diese Art von Versicherung unter den Bezeichnungen „Betriebliche Gruppenunfallversicherung“ oder „Kollektiv-Unfallversicherung“ u. Ä.

Sie können Ihre Mitarbeiter gegen Risiken, Tod infolge eines Unfalls, dauerhaften Verlust der Arbeitsfähigkeit (Invalidität/Behinderung), vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (für welche die Mitarbeiter Tagegeld erhalten) und behandlungspflichtige gesundheitliche Schäden (Behandlungskosten und Krankenhaustage), versichern.

Mit der Meldung an die Versicherungsgesellschaft vom 22.07.2021 wurde unter der Versicherungsnummer 088757 ein Schaden infolge eines Verkehrsunfalls gemeldet, bei dem ein versicherter Arbeitnehmer eine schwere Verletzung erlitten hat. Durch den Beschluss über die Erledigung des Antrags auf Schadensersatz wurde festgestellt, dass die oben beschriebene Schadensmeldung begründet ist und an den Versicherungsnehmer wurde am 26.8.2021 der Betrag von 47.840,00 BAM gezahlt. Da der Versicherungsgesellschaft während der Fallerledigung noch zweimal zusätzliche Unterlagen mit weiteren relevanten Tatsachen zugestellt wurden, wurde dem Versicherungsnehmer am 30.9.2021 ein zusätzlicher Betrag von 6.240,00 BAM und am 30.12.2021 ein zusätzlicher Betrag von 12.480,00 BAM gezahlt.

In dem Fall, in dem diese Anwaltskanzlei den Arbeitnehmer/den Versicherungsnehmer erfolgreich vertreten hat, und anlässlich der Unfallmeldung – Versicherung von Arbeitnehmern in Bosnien und Herzegowina (eng. Report of an accident – Insurance of employees in Bosnia and Herzegovina) wurde dem schwer verletzten Arbeitnehmer durch einen außergerichtlichen Vergleich der Gesamtbetrag von 66.560,00 BAM von der Versicherungsgesellschaft gezahlt.   

Sie brauchen zum Thema Unfallmeldung – Versicherung von Arbeitnehmern in Bosnien und Herzegowina (eng. Report of an accident – Insurance of employees in Bosnia and Herzegovina) eine Beratung als Gesellschaft, Gesellschafter, Geschäftsführer bzw. Gründer oder einen Anwalt für Gesellschaftsrecht für Ihr Unternehmen oder Ihre Geschäftsidee, dann sind Sie bei uns richtig und können unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht direkt telefonisch (+387 62 342 463), per WhatsApp, Viber, via E-Mail (rasid@haracic.ba) erreichen.