Arbeitsunfälle stellen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine ernsthafte Herausforderung dar, wobei die Frage der Haftung häufig von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt. Das Gesetz über den Arbeitsschutz regelt klar die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit dem Ziel, ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten und Risiken zu vermeiden, die zu Verletzungen oder Berufskrankheiten führen können.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, in allen Phasen der Arbeitsorganisation realisierbare Präventions- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu zählen Risikobewertungen, Schulungen der Mitarbeiter, Sicherheitsanweisungen sowie eine regelmäßige Kennzeichnung gefährlicher Bereiche und Geräte.
Kommt es dennoch zu einem Arbeitsunfall, bedeutet das nicht automatisch, dass der Arbeitgeber haftet. Wenn nachgewiesen wird, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen eingehalten wurden, und der Arbeitnehmer dennoch fahrlässig oder unverantwortlich gehandelt hat, kann die rechtliche Verantwortung auf den Arbeitnehmer übergehen.
Die Gerichtspraxis berücksichtigt insbesondere, ob der Arbeitgeber:
- die Arbeitsbedingungen gemäß den geltenden Standards geschaffen hat,
- sichere Arbeitsmittel bereitgestellt hat,
- den Arbeitnehmer ausreichend auf Risiken hingewiesen hat.
So wurde in mehreren Fällen entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht haftet, wenn er alle Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz erfüllt hat – darunter die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung und die Erteilung klarer Anweisungen – und der Unfall ausschließlich durch pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers verursacht wurde.
Artikel 177 des Gesetzes über Schuldverhältnisse sieht ausdrücklich vor, dass die Haftung ausgeschlossen ist, wenn der Schaden ausschließlich durch das Verhalten der geschädigten Person selbst entstanden ist.
Andererseits kann der Arbeitnehmer nicht als verantwortlich gelten, wenn:
- er nicht ausreichend geschult wurde,
- ihm keine klaren Anweisungen erteilt wurden.
In solchen Fällen kehrt die Verantwortung zum Arbeitgeber zurück – was auch in der Gerichtspraxis bestätigt wurde.
In der Praxis analysieren die Gerichte sorgfältig alle Umstände des Unfalls. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Unfall durch die Anwendung von Sicherheitsstandards hätte vermieden werden können und ob der Arbeitgeber deren konsequente Umsetzung ermöglicht hat. Ebenso wird das Verhalten des Arbeitnehmers beurteilt – insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von Vorschriften und Anweisungen am Arbeitsplatz.
Wenn festgestellt wird, dass der Arbeitgeber seiner Verantwortung nachgekommen ist und der Unfall ausschließlich auf das fahrlässige Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, wird der Anspruch auf Schadensersatz als unbegründet abgelehnt.
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