Kündigung eines Arbeitsvertrags

Das Arbeitsrecht ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer äußerst wichtig. In diesem Zusammenhang legen wir besonderes Augenmerk auf das Arbeitsrecht, die arbeitsrechtliche Beratung und vertreten unsere Klienten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gerichten in Bosnien und Herzegowina, um die Interessen sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers zu schützen.

In Fällen, in denen der Arbeitsrechtsanwalt in Sarajevo den Beklagten in einem Gerichtsverfahren zur Aufhebung des Beschlusses über die Kündigung des Arbeitsvertrags im Urteil des Amtsgerichts in Sarajevo, Fallnummer 65 0 Rs 613264 16 Rs vom 06.12.2018, vertrat,  wurde der Klageantrag als unbegründet zurückgewiesen, mit dem der Kläger beantragt hatte, den Beschluss des Beklagten über die Kündigung des Arbeitsvertrags als rechtswidrig zu erklären und aufzuheben sowie den Beklagten zu verpflichten, den Kläger zur Arbeit zurückzubringen und alle Rechte aus dem Arbeitsvertrag  anzuerkennen. Am 08.09.2022 bestätigte das Kantonsgericht in Sarajevo das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in der Rechtssache 65 0 Rs 613264 19 Rsž und verpflichtete den Kläger, dem Beklagten die Kosten des Zivilverfahrens zu erstatten.

Das gleiche Ergebnis erfolgte in den Fällen zum Schutz vom Klienten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwecks Aufhebung des Beschlusses über die Beendigung des Arbeitsvertrags im Urteil des Gemeindegerichts in Sarajevo vom 26.03.2019, Aktenzeichen 65 0 Rs 613265 16 Rs, das vom Kantonsgericht in Sarajevo am 22.03.2023, Aktenzeichen 65 0 Rs 613265 19 Rsž bestätigt wurde, und im Urteil des Gemeindegerichts in Sarajevo vom 14.12.2017, Aktenzeichen 65 0 Rs 609902 16 Rs, das vom Kantonsgericht in Sarajevo am 12.10.2022 in Aktenzeichen 65 0 Rs 609902 18 Rsž bestätigt wurde.

In den obigen drei Fällen gelang es keinem der Arbeitnehmer, d.h. der Kläger, mit einem Klageantrag, den Beschluss der Beklagten über die Beendigung des Arbeitsvertrags als rechtswidrig zu erklären und aufzuheben sowie den Beklagten zu verpflichten, den Kläger wieder an seinen Arbeitsplatz zurückzubringen und alle seinen Rechte aus dem Arbeitsvertrag anzuerkennen, da der Beklagte von Anfang an alle Maßnahmen ergriffen hat, um das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Beendigung des Arbeitsvertrags vollständig einzuhalten.

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