Eine der Fragen, mit denen unsere Kunden nach der Gründung eines Unternehmens in Bosnien und Herzegowina häufig konfrontiert werden, ist der Erhalt einer ID-Nummer.
Nach erfolgreichem Abschluss des Prozesses der Unternehmensgründung vor dem Gericht in Bosnien und Herzegowina erhält man als nächstes eine Identifikationsnummer (ID-Nummer). Es handelt sich um eine eindeutige Kennnummer, die jeder juristischen Person zugewiesen wird und für die Ausübung aller Arten von Tätigkeiten erforderlich ist. Sie ist auch als Steueridentifikationsnummer bekannt und ist ein Schlüsselelement der Geschäftstätigkeit jeder juristischen Person in Bosnien und Herzegowina.
Der erste Schritt zum Erhalt einer ID-Nummer ist das Ausfüllen des Antragsformulars, dass Sie auf der offiziellen Website der Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina oder der Vermittlungsagentur für IT- und Finanzdienstleistungen der Republika Srpska (weiter im Text: RS) finden. Der ausgefüllte Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen wird beim zuständigen Finanzamt, Abteilung für Bildung und Registrierung in der Föderation Bosnien und Herzegowina oder RS eingereicht. Nachdem Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Zuweisung einer ID-Nummer, die Sie für alle Geschäftstransaktionen und die Kommunikation mit Regierungs-/Entitätsbehörden verwenden.
Unsere Anwaltskanzlei ist auf die Bereitstellung von Rechtshilfe spezialisiert und verfügt über umfassende Kenntnisse der Steuergesetze und Steuerverfahren in Bosnien und Herzegowina.
Wir wissen, wie wichtig es ist, in geschäftlichen Situationen effizient zu reagieren und deshalb ist unser Team darauf spezialisiert, schnelle und genaue Unterstützung in allen Phasen des Prozesses zu bieten. Die Bürokratie und die damit verbundenen Formalitäten können herausfordernd sein. Wir übernehmen die Last der administrativen Pflichten von Ihren Schultern, damit Sie sich auf die Führung Ihres Unternehmens konzentrieren können.
In den Fällen, in denen dieses Büro eine Identifikationsnummer aufgrund von Artikel 169 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Föderation Bosnien und Herzegowina, Artikel 16, Absatz 4 des Gesetzes über die Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina, Artikel 36 der Verordnung über die Vergabe von Identifikationsnummern erhalten hat, wurden Registrierungs- und Identifikationsbescheinigungen für Steuerzahler im Gebiet der Föderation Bosnien und Herzegowina ausgestellt.
Wenn Sie Beratung zur Erlangung einer Identifikationsnummer benötigen – zur Registrierung einer juristischen Person bei der Steuerverwaltung in Bosnien und Herzegowina oder wenn Sie einen Anwalt für Handelsrecht in Sarajevo für Ihr Unternehmen oder Ihre Geschäftsidee benötigen, dann sind Sie bei uns genau richtig. Sie können unsere Anwälte für Handelsrecht direkt telefonisch unter (+387 62 342 463), per WhatsApp, Viber oder per E-Mail (rasid@haracic.ba) kontaktieren.