Benutzungsgenehmigung für Gebäude in Bosnien und Herzegowina

Nach Abschluss des Baus ist der Investor verpflichtet, einen Antrag auf technische Inspektion und Ausstellung einer Benutzungsgenehmigung zu stellen. Es wird festgestellt, ob das Gebäude gemäß der genehmigten Baugenehmigung und den genehmigten technischen Unterlagen gebaut wurde und es genutzt werden kann.

Die Benutzungsgenehmigung ist ein Beschluss der zuständigen Behörde, der feststellt, dass das Gebäude gemäß der Baugenehmigung gebaut wurde und die Nutzung der durchgeführten Arbeiten genehmigt. Die Benutzungsgenehmigung garantiert die Einhaltung aller notwendigen und verbindlichen Bauregeln, die Überprüfung der Ausrüstung, Funktionalität, Anschluss an das gesamte Infrastrukturnetz und die Genehmigungen der relevanten Behörden und Institutionen. Mit anderen Worten: Die Erlangung einer Benutzungsgenehmigung bedeutet, dass das Gebäude für die Nutzung geeignet ist.

Die Erteilung einer Benutzungsgenehmigung geht einer technischen Inspektion des Gebäudes voraus, die nach Abschluss des Baus durchgeführt wird. Die technische Inspektion umfasst die Überprüfung der Übereinstimmung der durchgeführten Arbeiten mit der Baugenehmigung und den technischen Unterlagen, auf deren Grundlage das Gebäude gebaut wurde, sowie mit technischen Vorschriften und Standards für bestimmte Arten von Arbeiten oder Bauprodukten, Ausrüstungen und Einrichtungen. Ein positives Gutachten der technischen Inspektion ist entscheidend für die Erteilung der Benutzungsgenehmigung. Nur nach Erhalt der Benutzungsgenehmigung kann das Grundstück registriert werden. Daher ist ohne Benutzungsgenehmigung die Registrierung des Grundstücks und der einzelnen Einheiten im Gebäude nicht möglich.

Die Kommission führte die technische Inspektion in zwei Teilen durch: eine visuelle Inspektion der durchgeführten Arbeiten und eine Überprüfung von Attesten und anderen technischen Unterlagen. Die Kommission traf sich am 21. Januar 2023 vor Ort in voller Besetzung, erhob einige geringfügige Einwände und wies den Investor an, diese Einwände und Mängel innerhalb einer festgelegten Frist zu beheben. Nachdem die festgestellten Mängel behoben waren, informierte der Investor die Kommission. Am 30. April 2023 führte die Kommission eine erneute Inspektion durch und bestätigte, dass die während der erneuten Inspektion festgestellten Einwände und Mängel behoben wurden. Die Kommission reichte am 15. Mai 2023 einen Bericht über die durchgeführten Maßnahmen bei der Inspektion des Gebäudes beim Amt für Geodäsie und Sachenrecht, Kataster, Raumplanung und kommunale Angelegenheiten ein. Der Bericht, der von allen Kommissionsmitgliedern unterzeichnet wurde, besagte, dass ihrer Meinung nach eine Benutzungsgenehmigung für das inspizierte Gebäude ausgestellt werden könnte.

Das Gemeindeamt für Geodäsie und Sachenrecht, Kataster, Raumplanung und kommunale Angelegenheiten, das aufgrund von Artikel 129 Absatz 1, Artikel 134 Absatz 1 und Artikel 138 Absatz 1 des Gesetzes über Raumplanung und Bau des Bosnisch-Podrinje-Kantons Goražde und Artikel 200 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren auf den Antrag des Investors reagierte und eine technische Inspektion der durchgeführten Arbeiten sowie eine Benutzungsgenehmigung beantragte, erließ am 23. Februar 2023 den Beschluss Nr. 04-19-121-7/22. Dieser erlaubt dem Investor die Nutzung der elektrischen Energieanlage.

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