Vermeidung der Unterhaltszahlung

Sie verfügen über ein rechtskräftiges Scheidungsurteil, in dem die Höhe des Kindesunterhalts festgelegt ist, den der Elternteil, der nicht mit dem Kind lebt, zahlen muss, doch dieser Elternteil verweigert die Zahlung? Rechtsanwaltschaftsgesellschaft Haracic + Partners und unser erfahrenes juristisches Team unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihres gesetzlichen Anspruchs auf Unterhalt für Sie und Ihr minderjähriges Kind, falls der andere Elternteil den Unterhalt nicht regelmäßig zahlt oder sich der Zahlung entzieht.

Auf Grundlage des rechtskräftigen Urteils wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet, in dem der geschuldete Unterhaltsbetrag gerichtlich zwangsweise vom Konto des Unterhaltspflichtigen eingezogen wird.

Wir haben es häufig mit Fällen zu tun, in denen der Unterhaltspflichtige häufig Bankkonten oder Arbeitsstellen wechselt, um der Unterhaltszahlung zu entgehen. In solchen Fällen führt unser Expertenteam Recherchen durch und sammelt Informationen von zuständigen Institutionen, bei denen alle Bankkonten, die auf den Namen der betreffenden Person laufen, abgefragt werden können, ob die Person Immobilien oder Kraftfahrzeuge besitzt, aus denen die Unterhaltsschuld beglichen werden könnte, sowie Informationen von der zuständigen Steuerbehörde darüber, ob die Person derzeit beschäftigt ist und bei welchem Arbeitgeber.

All dies sind Mechanismen zur Auffindung des Vermögens des Schuldners, aus dem die Unterhaltsforderung eingetrieben werden kann.