Vereinsregistrierung im Kanton Sarajevo vs. auf staatlicher Ebene – Bosnien und Herzegowina

Die Gründung eines Bürgervereins in Bosnien und Herzegowina ermöglicht einer Gruppe von Bürgern, offiziell im öffentlichen Interesse zu handeln und Projekte in Bereichen wie Bildung, Kultur, Menschenrechte oder Umweltschutz zu fördern. Häufigste Frage der Gründer ist: Wo soll der Verein registriert werden – auf kantonaler oder staatlicher Ebene?

Registrierung auf kantonaler Ebene (Kanton Sarajevo):

  • Zuständige Behörde: Ministerium für Justiz und Verwaltung des Kantons Sarajevo
  • Tätigkeitsbereich: ausschließlich im Kanton Sarajevo
  • Registrierungsdauer: ca. 15–30 Tage
  • Benötigte Unterlagen: Satzung, Gründungsakt, Protokoll der Gründungsversammlung, Angaben zu den Gründern
  • Kosten: geringer als auf staatlicher Ebene
  • Geeignet für lokale Initiativen, Kultur-, Sport- und Jugendvereine mit lokalem Fokus

Registrierung auf staatlicher Ebene (Bosnien und Herzegowina):

  • Zuständige Behörde: Justizministerium von Bosnien und Herzegowina
  • Tätigkeitsbereich: gesamtes Staatsgebiet von BiH
  • Registrierungsdauer: meist 30–60 Tage
  • Benötigte Unterlagen: ähnlich wie kantonal, mit zusätzlichen Prüfungen
  • Kosten: höher als auf kantonaler Ebene
  • Geeignet für Vereine mit Aktivitäten in mehreren Entitäten oder landesweit, auch mit Sitz in Sarajevo oder anderen Städten

Wichtige Hinweise zur Vereinsgründung:

  • Satzung muss mit dem entsprechenden Vereins- und Stiftungsrecht (kantonal oder staatlich) übereinstimmen
  • Mindestens drei Gründer erforderlich
  • Vereinsname darf nicht mit bereits registrierten Vereinen identisch oder ähnlich sein

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung bei der Wahl der passenden Registrierungsebene, der Vorbereitung der Satzung und der gesamten Dokumentation sowie der Kommunikation mit den Behörden.