Ordnungswidrigkeitenverfahren in Bosnien und Herzegowina

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist eine Art rechtliches Verfahren, das durch die Ordnungswidrigkeitsgesetze von Bosnien und Herzegowina für Situationen vorgesehen ist, in denen Personen bestimmte gesetzliche Bestimmungen verletzen, aber solche Verstöße nicht die MerBAMale aufweisen, um als Straftaten eingestuft zu werden.

Diese Verfahren beziehen sich in der Regel auf Verkehrsverstöße, öffentliche Ordnung und Frieden sowie wirtschaftliche und administrative Vorschriften.

Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wird eingeleitet, wenn die zuständigen Behörden feststellen, dass es einen begründeten Verdacht gibt, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Anschließend erfolgt die Ausstellung eines Ordnungswidrigkeitsbescheids oder die Einreichung eines Antrags zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bei dem zuständigen Gericht.

Die Gesetzgebung kann verwirrend sein, und jedes Ordnungswidrigkeitsverfahren hat bestimmte rechtliche Konsequenzen. Wir sind uns der Komplexität und Unsicherheit bewusst, die ein Ordnungswidrigkeitsverfahren verursachen kann. Wenn Sie sich einem Ordnungswidrigkeitsverfahren in Bosnien und Herzegowina gegenübersehen, ist es wichtig, dass Sie von erfahrenen Rechtsexperten informiert und unterstützt werden. In der Anwaltskanzlei von Rašid Haračić in Sarajevo sind wir darauf spezialisiert, erstklassige rechtliche Unterstützung im Bereich des Ordnungswidrigkeitsverfahrens zu bieten, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt sind.

Im Ordnungswidrigkeitsverfahren vor dem Amtsgericht in Mostar unter der Aktennummer: 58 0 Pr 233174 21 Pr wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Artikel 4 des Gesetzes über das Finanzsystem der Föderation Bosnien und Herzegowina wurde bei der Entscheidung über den Antrag des Angeklagten auf gerichtliche Entscheidung, der durch den Bußgeldbescheid Nr. 1083192979 vom 29. März 2021 der Bundespolizei, Polizeiverwaltung Mostar, beantragt wurde, eine Geldstrafe von 3.000,00 BAM gegen die juristische Person und 500,00 BAM gegen die verantwortliche Person des Unternehmens verhängt. Durch die von unserer Kanzlei vorgebrachten Argumente wurde das Verfahren gegen die beschuldigte Person eingestellt, d.h., das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingestellt, und das Unternehmen sowie die verantwortliche Person wurden von der Zahlung der Geldstrafe befreit.

Die Anwaltskanzlei Rašid Haračić hat ebenso Erfahrung darin, Geldstrafen, die durch Bußgeldbescheide festgelegt wurden, zu reduzieren. Zum Beispiel wurde in Bußgeldbescheidnummer 10-34-1372-29/23 vom 15. August 2023 eine Geldstrafe von 5.000,00 BAM festgelegt. Durch unsere Argumente wurde die Geldstrafe auf den Betrag von 1.000,00 BAM reduziert, wodurch unser Klient von der Zahlung des Differenzbetrags von 4.000,00 BAM befreit wurde.

Ein Bußgeldverfahren kann belastend sein, aber Sie müssen nicht alleine damit umgehen. Die Anwaltskanzlei Rašid Haračić bietet Ihnen Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der Vertretung Ihrer Interessen und der effizienten Lösung von bußrechtlichen Fragen.

Wenn Sie Beratung zum Thema Bußgeldverfahren benötigen oder einen Anwalt für Bußgeldverfahren in Sarajevo suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Sie können sich direkt an unsere Anwälte wenden, sei es per Telefon (+387 62 342 463), WhatsApp, Viber oder E-Mail (rasid@haracic.ba) .