Legalisierung von illegal errichteten Gebäuden

Besitzen Sie ein Gebäude, das ohne Baugenehmigung errichtet wurde, und möchten es legalisieren? Rechtsanwaltschaftsgesellschaft Haracic + Partners und unser erfahrenes Expertenteam unterstützen Sie gerne mit Beratung und rechtlicher Hilfe in diesem Verfahren.

In Bosnien und Herzegowina, insbesondere im Kanton Sarajevo, gibt es eine große Anzahl von Gebäuden, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, da sie nicht über die erforderlichen Baugenehmigungen, Nutzungsgenehmigungen und sonstigen behördlichen Zustimmungen verfügen. Es gibt jedoch gesetzlich vorgesehene Verfahren, mit denen diese Situation geregelt werden kann.

Rechtsgrundlagen hierfür sind das Gesetz über Raumordnung des Kantons Sarajevo („Amtsblatt des Kantons Sarajevo“, Nr. 24/2017 und 1/2018) sowie der Beschluss über die Legalisierung von ohne Baugenehmigung errichteten Gebäuden und temporären Bauten („Amtsblatt des Kantons Sarajevo“, Nr. 06/06, 18/07, 18/08). Die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen werden von der zuständigen Gemeinde erteilt, in der sich die Immobilie befindet.

Der erste Schritt im Legalisierungsverfahren ist die Einreichung eines Antrags auf nachträgliche städtebauliche Zustimmung.

Nach Erhalt dieser Zustimmung ist es notwendig, eine nachträgliche Baugenehmigung sowie eine Nutzungsgenehmigung zu beantragen.

Für die Erteilung dieser Genehmigungen muss ein befugter Planer – ein lizenziertes Planungsbüro oder ein Architekt/Bauingenieur – ein Ausführungsprojekt des tatsächlichen Zustands erstellen.

Im Rahmen der Legalisierung fallen bei den zuständigen Behörden verschiedene Gebühren an, insbesondere abhängig von der Nutzung des Grundstücks (z. B. ob es sich um Bauland oder landwirtschaftliche Fläche handelt, die in Bauland umgewandelt werden soll).