Ein Konzessionsvertrag ist ein Vertrag, der zwischen dem Konzessionsgeber einerseits und dem Konzessionär andererseits abgeschlossen wird und Bestimmungen über ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der gewährten Konzession enthält. Eine Konzession ist das Recht, wirtschaftliche Tätigkeiten unter Verwendung natürlicher Ressourcen, Güter in öffentlichem Gebrauch und die Ausübung von Tätigkeiten von öffentlichem Interesse durchzuführen, wie durch dieses Gesetz festgelegt. Der Konzessionsgeber führt über die jeweiligen Ministerien das Konzessionszuweisungsverfahren durch oder schließt einen Konzessionsvertrag ab. Der Konzessionär ist eine juristische Person, die in Übereinstimmung mit den speziellen Gesetzen der Föderation oder eine ausländische Einrichtung gegründet wurde, der die Konzession gewährt wird und die den Konzessionsvertrag gemäß diesem Gesetz durchführt. Der Konzessionär ist eine rechtliche inländische oder ausländische Person, die zur Durchführung wirtschaftlicher Tätigkeiten registriert ist, mit der der Konzessionsgeber einen Konzessionsvertrag abschließt und die gemäß diesem Gesetz im Vertrag festgelegte Rechte und Pflichten hat. Der Konzessionär hat das Recht auf Besitz und Nutzung von Vermögenswerten und Eigentum, die ihm der Konzessionsgeber gemäß dem Konzessionsvertrag zur Verfügung stellt. Der Konzessionär ist verpflichtet, die im Konzessionsvertrag als Gegenstand der Konzession festgelegte Tätigkeit durchzuführen und kann sie nicht über den im Konzessionsvertrag festgelegten Umfang hinaus erweitern.
Der Konzessionsvertrag muss zwangsläufig Folgendes enthalten: 1) Vertragsparteien, 2) Gegenstand der Konzession, 3) Höhe der Konzessionsgebühr, 4) Maßnahmen zur finanziellen Absicherung des Vertrags, 5) Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, 6) Umweltschutzverpflichtungen des Konzessionärs, 7) Verpflichtung zur Revitalisierung erneuerbarer natürlicher Ressourcen, 8) Verpflichtung zur Eintragung des Konzessionsvertrags im Grundbuch, 9) Verpflichtung des Konzessionärs, alle Risiken aus schädlichen Folgen der Nutzung des Konzessionsrechts zu übernehmen, 10) Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erlangung der erforderlichen Befugnisse zur Durchführung von Aktivitäten gemäß dem Konzessionsvertrag, 11) Investitionsbedingungen, 12) Vermögenswerte und Eigentum, die der Konzessionsgeber zur Verfügung stellt, 13) Erleichterungen bei der Nutzung von Land, 14) Bedingungen, Methoden und Zeitpunkt der Nutzung des Gegenstands der Konzession, 15) Bedingungen für die Verlängerung des Vertrags, 16) Vorgehen des Konzessionärs mit Gegenständen, die während der Nutzung des Gegenstands der Konzession gefunden wurden, 17) Vorgehen des Konzessionärs, wenn die weitere Nutzung des Gegenstands der Konzession eine bedeutende Stätte gefährden würde, 18) Maßnahmen zur Ermöglichung der Projektfinanzierung, 19) Beschreibung von Ereignissen, die als höhere Gewalt gelten, 20) Festlegung und Anpassung von Tarifen, 21) Sanktionen und Entschädigungen bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, 22) Verfahren im Falle der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung, für das keine Partei verantwortlich ist, 23) Kündigung des Vertrags und Verfahren im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung, die im Vertrag festgelegt ist, 24) Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, einschließlich internationaler Schiedsgerichtsbarkeit, wenn sich die Vertragsparteien darauf einigen, 25) Vertraglich vereinbarte Gerichtsbarkeit und 26) Andere für den Gegenstand der Konzession wesentliche Elemente.
Diese Anwaltskanzlei vertritt erfolgreich den Konzessionär in Bezug auf den Konzessionsvertrag für das Design, den Bau, die Nutzung und den Transfer (Aktivität der Stromerzeugung) ab dem 30. Dezember 2021. Sie sind gut vertraut mit den Rechten und Pflichten des Konzessionärs und des Konzessionsgebers während der Laufzeit des Konzessionsvertrags.
Wenn Sie rechtlichen Rat in Sarajevo zum Thema Konzessionsvertrag in Bosnien und Herzegowina – Rechte und Pflichten des Konzessionärs und des Konzessionsgebers – als Einzelperson, Unternehmen, Mitglied eines Unternehmens, Direktor oder Gründer benötigen oder einen Unternehmensanwalt für Ihr Unternehmen oder Ihre Geschäftsidee benötigen, sind Sie hier genau richtig. Sie können unsere Unternehmensanwälte direkt per Telefon (+387 62 342 463), WhatsApp, Viber oder E-Mail (rasid@haracic.ba) kontaktieren.