Vollstreckungsmittel sind Vollstreckungsmaßnahmen oder ein System von Handlungen, durch welche eine bestimmte Forderung zwangsvollstreckt wird. Vollstreckungsmittel sind eine Reihe von Vollstreckungsmaßnahmen, die im Vollstreckungsverfahren ergriffen werden, um eine bestimmte Vollstreckung durchzuführen, d. h. die Forderung der Vollstreckungssuchenden durch Zwangsmaßnahmen zu erreichen. Der Vollstreckungsgegenstand ist derjenige Gegenstand, auf welchen sich die Vollstreckungshandlung bzw. eine Reihe von Vollstreckungshandlungen bezieht. Dies können alle Sachen und Rechte sein, in denen die Vollstreckung nach den Regeln des Vollstreckungsverfahrens zwecks Eintreibung der Forderung durchgeführt wird. Der Gegenstand der Verpflichtung des Schuldners muss klar definiert, d. h. bestimmbar sein und darf nicht gegen Zwangsvorschriften verstoßen.
Es passiert oft, dass der Vollstreckungsantragsteller, eine Vollstreckung in einen Geschäftsanteil und andere eingetragene Wertpapiere sowie auf die Gesellschafterbeteiligung an einer juristischen Person beantragt.
Die Zwangsvollstreckung in einen Geschäftsanteil erfolgt durch Einziehung des Geschäftsanteils, dessen Bewertung und Veräußerung sowie Vergütung des Vollstreckungsantragstellers. Anstelle der Zahlung kann ausnahmsweise der Geschäftsanteil im Nennwert auf Vorschlag des Vollstreckungsantragstellers und mit Zustimmung des Schuldners an den Vollstreckungsantragsteller übertragen werden.
In dem Fall, in dem diese Anwaltskanzlei den Vollstreckungsantragsteller im Gerichtsverfahren – Inkasso in Bosnien und Herzegowina (engl; Debt collection in Bosnia) – Vollstreckung in Geschäftsanteile an einer juristischen Person – vertrat, erließ das Grundgericht in Sokolac in der Rechtssache Nr. 89 1 I 050377 21 einen Beschluss über Zwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil an der juristischen Person. Durch den Erlass des Vollstreckungsbeschlusses wurde die Vollstreckung ins Handelsregister des zuständigen Gerichts eingetragen, wodurch der Schuldner daran gehindert wurde, den betreffenden Geschäftsanteil an der juristischen Person weiter zu veräußern, und in einer weiteren Phase wurde eine Sachverständigenprüfung durchgeführt, um den Wert des Geschäftsanteils an der juristischen Person zu ermitteln. Nachdem der Wert des Geschäftsanteils bestimmt worden war, veranstaltete das Gericht eine öffentliche Veräußerung des Geschäftsanteils an der juristischen Person, um den Vollstreckungsantragsteller mit den Mitteln aus dem aus der Veräußerung erhaltenen Betrag zu vergüten.
Darüber hinaus vertreten wir den Vollstreckungsantragsteller vor dem Amtsgericht Bihać in der Rechtssache Nummer 17 0 Ip 126250 23 Ip in Bezug auf die Schuld in Höhe von BAM 3.847.161,76 (EUR 1.967.022,57), wobei wir dem zuständigen Gericht auf der Grundlage eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Obersten Handelsgerichts in Banja Luka Nummer 60 0 Ps 030404 22 Pž vom 14. Dezember 2022 vorgeschlagen haben, die Vollstreckung gegen den Schuldner in von ihm gehaltenen Geschäftsanteile an der juristischen Person zuzulassen, anzuordnen und die Vollstreckung durchzuführen, indem der Geschäftsanteil des Schuldners beschlagnahmt, bewertet und verkauft wird, um den Vollstreckungsantragsteller mit den Mitteln aus dem aus der Veräußerung erhaltenen Betrag zu vergüten.
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