Gefälschte Zahlungsanweisungen an ausländische Banken – Schadensersatz

Die Anwaltskanzlei Haračić + Partners d.o.o. vertritt eine Vielzahl von Banken mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten in verschiedenen Forderungsverfahren, unter anderem in Fällen der Schuldeneintreibung oder des Schadensersatzes.

Haračić + Partners d.o.o. vertritt eine große deutsche Bank mit Sitz in Deutschland in einem Fall, bei dem eine gefälschte Zahlungsanweisung aus Bosnien und Herzegowina an die deutsche Bank übermittelt wurde. Die deutsche Bank führte diese Zahlung in gutem Glauben aus. Nachdem festgestellt wurde, dass es sich um eine gefälschte Anweisung handelte, erstattete die Bank ihrem Kunden den Betrag zurück und meldete die unrechtmäßigen Aktivitäten den zuständigen Behörden.

Vor dem Amtsgericht Sarajevo hat Haračić + Partners d.o.o. erfolgreich ein zivilrechtliches Verfahren auf Schadensersatz gegen die Person durchgeführt, die aus Bosnien und Herzegowina die gefälschte Zahlungsanweisung an die Bank gesendet hatte. Im Namen unseres Mandanten – der deutschen Bank – wurde ein rechtskräftiges Urteil erwirkt.

Wir kommunizieren mit unseren ausländischen Mandanten gerne auf Deutsch und Englisch.

Für rechtliche Unterstützung können Sie uns gerne per E-Mail unter rasid@partners.haracic.ba oder telefonisch unter +387 62 342 463 kontaktieren.