Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bosnien und Herzegowina – Unternehmensregister am Gericht

Das Gesetz über die Registrierung von Wirtschaftssubjekten in der Föderation Bosnien und Herzegowina („Amtsblatt der Föderation BiH“, Nr. 27/05, 68/05, 43/09, 63/14 und 85/21) definiert in Artikel 36, welche Dokumente für die Eintragung in das Register für eine Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlich sind.

Demnach werden zusammen mit dem Antrag auf Eintragung der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft mit beschränkter Haftung folgende Unterlagen vorgelegt: der Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals und notariell beglaubigte Änderungen des Gründungsaktes oder der Satzung der Gesellschaft, die gemäß der Satzung der Gesellschaft verabschiedet wurden, eine Bankbestätigung über die Einzahlung der Beiträge oder der Nachweis über die Einbringung neuer Beiträge gemäß diesem Beschluss oder, falls erforderlich, die Zustimmung der zuständigen Behörde zum Erwerb von bedeutender oder überwiegender Beteiligung am Kapital.

Zusätzlich regelt das Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften der Föderation Bosnien und Herzegowina („Amtsblatt der FBiH“, Nr. 81/2015 und 75/2021) in Artikel 347 die Erhöhung des Stammkapitals. Demnach wird das Stammkapital aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung, der Zahlung oder Einbringung neuer Anteile erhöht.

Die Gesellschafter des Unternehmens haben das Vorzugsrecht zur Zahlung neuer Beiträge im Verhältnis zu ihren Anteilen am Stammkapital innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Beschlussfassung über die Erhöhung des Stammkapitals, sofern im Gründungsakt oder der Satzung der Gesellschaft nicht anders festgelegt ist. Eine Person, die dem Unternehmen beitritt, unterzeichnet eine Erklärung, in der sie alle Verpflichtungen und Rechte akzeptiert, die im Vertrag und in der Satzung der Gesellschaft festgelegt sind. Das Unternehmen darf keine Darlehen, Kredite oder Sicherheiten für den Erwerb eigener Anteile gewähren. Im Rahmen der Restrukturierung oder finanziellen Konsolidierung des Unternehmens können neue Anteile auch auf andere Weise erworben werden, sofern dies durch ein besonderes Gesetz vorgeschrieben ist. Artikel 348 sieht außerdem vor, dass die Erhöhung des Stammkapitals aus Reserven erfolgen kann, wenn der Finanzbericht und der Bericht des Wirtschaftsprüfers für das letzte Geschäftsjahr feststellen, dass kein ungedeckter Verlust besteht. Die Erhöhung des Stammkapitals des Unternehmens aus Reserven erfolgt durch Erhöhung der Nennbeträge der Anteile.

Aufgrund des Beschlusses über die Änderung des Beschlusses über die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 10. August 2020 und des Beschlusses über die Änderung der Satzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 10. August 2020 hat das Amtsgericht am 21. September 2020 einen Beschluss 065-0-Reg-20-002694 erlassen und damit erfolgreich das Verfahren zur Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft für unseren Mandanten abgeschlossen.

Wenn Sie rechtlichen Rat in Sarajevo zu Fragen der Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bosnien und Herzegowina – Unternehmensregister am Gericht benötigen, sei es als Einzelperson, Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Gründer, oder wenn Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht für Ihr Unternehmen oder Ihre Geschäftsidee benötigen, sind Sie bei uns genau richtig. Sie können unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht direkt telefonisch kontaktieren (+387 62 342 463), per WhatsApp, Viber oder per E-Mail (rasid@haracic.ba).