In Fällen, in denen der Arbeitgeber feststellt, dass der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Verletzung der Arbeitspflicht begangen hat, trifft der Arbeitgeber in bestimmten Situationen hastig eine Entscheidung über die Beendigung des Arbeitsvertrags und dabei hält er das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Beendigung des Arbeitsvertrags nicht ein.
In Fällen, in denen der Anwalt für Arbeitsrecht in Sarajevo den Kläger in einem Gerichtsverfahren zur Aufhebung des Beschlusses über die Beendigung des Arbeitsvertrags ohne Einhaltung der Kündigungsfrist im Verfahren vor dem Amtsgericht in Sarajevo, Aktenzeichen 65 0 Rs 870280 20 Rs , vertreten hat, wurde am 21.09.2021 ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, aufgrund dessen der Beklagte verpflichtet war, dem Kläger 12 Bruttolöhne zu zahlen, und aufgrund dessen dem Kläger die Kosten des Zivilverfahrens zu erstatten.
Im genannten Fall hat der Beklagte den Beschluss über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist rechtswidrig erlassen.
Die Frist zur Kündigung des Arbeitsvertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Art. 100 des Arbeitsgesetzes beträgt 60 Tage ab dem Datum der Kenntnisnahme der Tatsache, aufgrund derer die Kündigung erfolgt, jedoch nicht länger als ein Jahr ab dem Datum der Arbeitspflichtverletzung.
Da der Beklagte am 17.07.2020 von der „schwerwiegenden Arbeitspflichtverletzung“ erfuhr und da das Arbeitsverhältnis des Klägers aufgrund des Beschlusses über die Kündigung des Arbeitsvertrages ohne Einhaltung der Kündigungsfrist am 24.09.2020 endete, ist klar, dass die subjektive Frist, d. h. Ausschlussfrist zur Kündigung abgelaufen ist, was den vorgenannten Beschluss rechtswidrig macht. Eine der Voraussetzungen für die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages ist die Einhaltung der Ausschlussfrist gemäß Artikel 100. des Arbeitsgesetzes.
Daher ist es für ein Verfahren der Kündigung des Arbeitsvertrags ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sehr wichtig, das entsprechende Verfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelwerken des Arbeitgebers vollständig durchzuführen, damit der Arbeitgeber sicher sein kann, dass der Beschluss über die Kündigung des Arbeitsvertrags nicht rechtswidrig ist.
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