Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein internationaler Gerichtshof, der Beschwerden prüfen kann von Einzelpersonen, Organisationen und Unternehmen, die behaupten, dass ihre durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechte verletzt wurden. Die Menschenrechtskonvention ist ein internationaler Vertrag, durch den sich zahlreiche europäische Staaten verpflichtet haben, bestimmte Grundrechte zu gewährleisten. Die garantierten Rechte sind in der Konvention selbst sowie in den Protokollen Nr. 1, 4, 6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 aufgeführt, die nur einige der Staaten angenommen haben.
Eine vollständige Petition muss innerhalb von vier Monaten nach der gegenständlichen endgültigen Entscheidung des zuständigen Staatsorgans beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht werden. Die Frist von vier Monaten beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Beschluss des höchsten zuständigen nationalen Gerichts oder des höchsten zuständigen Staatsorgans erlassen, oder mit dem Tag, an dem dieser Beschluss Ihnen oder Ihrem Rechtsanwalt zugestellt wurde.
Damit das Gericht den Petitionsantrag annehmen kann, müssen Sie alle relevanten Abschnitte des Antragformulars ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen auf die in der Richtlinie 47 vorgesehenen Weise einreichen. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie das Petitionsformular ausfüllen und die entsprechenden Unterlagen beifügen. Wenn Sie die Anweisungen nicht befolgen, wird das Gericht Ihren Fall weder berücksichtigen, noch in seiner Falldatenbank speichern bzw. Dokumente zu diesem Fall aufbewahren.
Ein Petitionsantrag beim Gericht ist ausschließlich auf dem Postweg (keinesfalls telefonisch) einzureichen. Dies bedeutet, dass eine Papierkopie des Antragsformulars mit der Originalunterschrift des Antragstellers und/oder bevollmächtigten Vertreters/der bevollmächtigten Vertreter per Post zu senden ist. Ein per Fax eingegangener Antrag wird nicht als vollständiger Antrag behandelt, da das Gericht das Original des unterzeichneten Antragsformulars erhalten muss. In den ersten Phasen der Antragseinreichung kann jede Amtssprache der Mitgliedstaaten des Europarats verwendet werden und in den späteren Phasen ausschließlich Englisch oder Französisch, die Amtssprachen des Gerichts.
Diese Anwaltskanzlei hatte einen ordnungsgemäßen Petitionsantrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit allen dazugehörigen Anhängen eingereicht, woraufhin der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Verfahren in der Rechtssache Nr. 55932/22 vom 18.05.2023 anhängig machte. Der Antrag wurde als eine im formell rechtlichen Sinne ordentliche und ordnungsgemäß begründete Petition zusammen mit dem richtigen Formular und mit entsprechenden Anhängen angenommen.
Angesichts der Tatsache, dass mehr als 90% der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geprüften Petitionen für unzulässig erklärt werden, ist es sehr wichtig zu überprüfen, ob Ihre Petitionsanträge den Akzeptanzkriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entsprechen.
Sie brauchen Beratung zum Thema Einreichen einer Petition beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder Sie als Person, Verein oder Unternehmen brauchen einen Anwalt, weil Ihre durch Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Menschenrechte verletzt worden sind, dann sind Sie bei uns richtig und können unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht direkt telefonisch (+387 62 342 463), per WhatsApp, Viber, via E-Mail (rasid@haracic.ba) erreichen.