Effiziente Forderungseintreibung ausländischer Gläubiger gegenüber Schuldnern in Bosnien und Herzegowina

Die Anwaltskanzlei Haračić + Partners d.o.o. vertritt eine der größten Banken der Republik Österreich im Verfahren zur Eintreibung einer Forderung gegenüber einem bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen, die während dessen Aufenthalt und geschäftlicher Tätigkeit in Österreich entstanden ist.

Es handelt sich um einen Fall, in dem ein bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger in der Republik Österreich gelebt und gearbeitet hat und anschließend nach Bosnien und Herzegowina zurückgekehrt ist, wobei Schulden gegenüber der österreichischen Bank offenblieben.

Anhand grundlegender Informationen über diese Person konnten wir ihre Wohnadresse in Bosnien und Herzegowina ermitteln sowie Daten über unbewegliches und bewegliches Vermögen und Bankkonten in Bosnien und Herzegowina einholen. Daraufhin wird ein Zivilverfahren zur Forderungseintreibung oder zum Schadensersatz eingeleitet, gefolgt von einem Vollstreckungsverfahren.

Sollten Sie eine juristische Person mit Sitz im Ausland oder eine ausländische Privatperson sein und Forderungen gegenüber einem Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina oder einer in Bosnien und Herzegowina ansässigen juristischen Person haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Eintreibung Ihrer Forderung, indem wir Nachforschungen über die betreffende Person und deren Vermögen in Bosnien und Herzegowina anstellen und die entsprechenden Verfahren in die Wege leiten.

Wir kommunizieren mit unseren ausländischen Mandanten gerne auf Englisch und Deutsch.

Für rechtliche Unterstützung können Sie uns gerne per E-Mail unter rasid@partners.haracic.ba oder telefonisch unter +387 62 342 463 kontaktieren.