Beschaffung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer in Bosnien und Herzegowina

Eine häufig gestellte Frage unserer Kunden betrifft den Prozess der Beschaffung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer in Bosnien und Herzegowina. Im Folgenden erläutern wir die grundlegenden Schritte und Bedingungen, die für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis erforderlich sind.

Bevor der Prozess zur Beschaffung einer Arbeitserlaubnis beginnt, muss der Arbeitgeber überprüfen, ob der ausländische Staatsbürger die Voraussetzungen für eine Anstellung gemäß den Gesetzen von Bosnien und Herzegowina erfüllt. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob eine freie Arbeitsstelle vorhanden ist, und ob der ausländische Staatsbürger die erforderlichen Qualifikationen für die auszuführende Arbeit besitzt.

Der Arbeitgeber muss einen Antrag auf Genehmigung der Ausländerbeschäftigung bei der zuständigen Behörde, dem Arbeitsdienst, einreichen. Der Antrag muss alle erforderlichen Dokumente enthalten, einschließlich Nachweis der fachlichen Qualifikation, Lebenslauf, Kopie des Reisepasses und anderer Dokumente, die vom Arbeitsdienst angefordert werden können.

Nach Erhalt der Genehmigung für die Ausländerbeschäftigung kann der ausländische Staatsbürger einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Die Arbeitserlaubnis wird für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt und ist in der Regel an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden. Ein ausländischer Staatsbürger, der eine Arbeitserlaubnis erhalten hat, muss auch an der Adresse seines Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina registriert sein.

Die Beschaffung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer in Bosnien und Herzegowina ist ein Prozess, der das Erfüllen bestimmter Bedingungen und das ordnungsgemäße Einreichen der erforderlichen Dokumente erfordert.

Die Arbeitserlaubnis wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und kann verlängert werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens zur Erlangung der Arbeitserlaubnis kann der Ausländer seinen vorübergehenden Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina aufgrund der Arbeitserlaubnis regeln. Die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung wird von der Behörde für Angelegenheiten von Ausländern gemäß dem Gesetz über die Bewegung und den Aufenthalt von Ausländern und Asyl sowie dem Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern der Föderation Bosnien und Herzegowina ausgestellt.

Unsere Anwaltskanzlei hat Erfahrung darin, Kunden während dieses Prozesses zu unterstützen, um sicherzustellen, dass alle Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden und mögliche Komplikationen vermieden werden. Ein solcher Fall, den unsere Kanzlei erfolgreich abgeschlossen hat, führte zur Ausstellung des Bescheids durch die öffentliche Einrichtung „Arbeitsdienst des Kantons Sarajevo“ mit der Nummer: 03/1-24-1127/21-RD vom 21. Januar 2022. Aufgrund der erhaltenen Arbeitserlaubnis wurde auch die vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung in diesem Fall durch den Bescheid der Behörde für Angelegenheiten von Ausländern mit der Nummer: UP-1/18.8-07.2-737/22 vom 20. April 2022 erteilt.

Wenn Sie Beratung zum Thema Beschaffung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer in Bosnien und Herzegowina benötigen oder einen Anwalt für die Beschaffung einer Arbeitserlaubnis benötigen, sind Sie bei uns genau richtig. Sie können unsere Anwälte direkt telefonisch unter (+387 62 342 463), per WhatsApp, Viber oder per E-Mail (rasid@haracic.ba) kontaktieren.