Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht bis zum vereinbarten Datum im im Arbeitsvertrag festgelegten Monat zahlt? Das ausstehende Gehalt kann auf dem Rechtsweg eingefordert werden. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Lohnabrechnung überreicht hat, müssen Sie eine Klage einreichen, um die Auszahlung des Gehalts zu verlangen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abrechnung für das ausstehende Gehalt gegeben hat, gilt dies wie bereits erwähnt als glaubwürdiges Dokument. In diesem Fall sollten Sie beim Gericht einen Antrag auf Pfändung aufgrund eines glaubwürdigen Dokuments stellen, um das Verfahren zu beschleunigen.
Der Gegenstand solcher Streitigkeiten ist in der Regel die Forderung des Klägers nach Auszahlung des ausstehenden Gehalts, der Zulage für warme Mahlzeiten und Transport sowie der Zahlung von Beiträgen zur Renten- und Invalidenversicherung während der Beschäftigungszeit beim Beklagten.
Bei der Entscheidung über den gestellten Klageantrag bewertet das Gericht die Bestimmungen von Artikel 75 Absatz 1 des Arbeitsgesetzes der Föderation Bosnien und Herzegowina („Službene novine F BiH“, Nr. 26/16 und 89/18), wonach der Lohn des Arbeitnehmers durch den Tarifvertrag, die Betriebsordnung und den Arbeitsvertrag festgelegt wird. Absatz 2 dieses Artikels legt fest, dass der Lohn für geleistete Arbeit und die Zeit am Arbeitsplatz aus dem Grundlohn, einem Teil des Gehalts für die Arbeitsleistung und dem erhöhten Gehalt gemäß Artikel 76 dieses Gesetzes besteht, in Übereinstimmung mit dem Tarifvertrag, der Betriebsordnung und dem Arbeitsvertrag. Absatz 3 besagt, dass die Elemente zur Festlegung des Grundlohns und des Gehaltsteils aufgrund der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers durch den Tarifvertrag und die Betriebsordnung festgelegt werden.
In solchen Streitigkeiten ist der Beklagte verpflichtet, die für den Kläger berechneten Beiträge zur Renten- und Invalidenversicherung gemäß dem Gutachten und aufgrund der Bestimmungen von Artikel 101 Absatz 2 des Rentenversicherungsgesetzes bzw. Artikel 94 des Rentenversicherungs- und Beitragsgesetzes sowie Artikel 5 und 11 des Beitragsgesetzes zu leisten. Dies unter Berücksichtigung der Natur und des Charakters von Beiträgen als Nebenrechte, die neben dem Anspruch auf Lohn dem Arbeitnehmer zustehen.
In dem Fall, in dem dieses Büro erfolgreich die Kläger in einem Gerichtsverfahren vertreten hat (Aktenzeichen 65 0 Rs 937199 22 Rs) bezüglich der Auszahlung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis – Gehalt und andere Entschädigungen, hat das Amtsgericht in Sarajevo am 08. November 2023 ein Urteil erlassen, in dem der Beklagte verpflichtet wurde, den Klägern insgesamt 90.000,00 BAM zu zahlen, und ihn verpflichtete, den Klägern die Gerichtskosten in Höhe von 5.136,05 BAM zu erstatten.
Ebenso hat das Amtsgericht in Sarajevo in einem anderen Fall, in dem dieses Büro erfolgreich die Kläger in einem Gerichtsverfahren vertreten hat (Aktenzeichen 65 0 Rs 950393 23 Rs 2) bezüglich der Auszahlung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis – Gehalt und andere Entschädigungen, am 06. November 2023 ein Urteil erlassen, in dem der Beklagte verpflichtet wurde, den Klägern insgesamt 85.417,33 BAM zu zahlen, und ihn verpflichtete, den Klägern die Gerichtskosten in Höhe von 4.812,07 BAM zu erstatten.
Wenn Sie Beratung zum Thema Auszahlung von Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis in Bosnien und Herzegowina benötigen, sei es als Privatperson, Unternehmen, Aktionär, Direktor oder Gründer, oder wenn Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht für Ihr Unternehmen oder Ihre Geschäftsidee benötigen, sind Sie bei uns genau richtig. Sie können unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht direkt über Telefon (+387 62 342 463), WhatsApp, Viber oder E-Mail (rasid@haracic.ba) kontaktieren.