Eine Umweltgenehmigung ist ein Verwaltungsakt, der Maßnahmen zum Schutz aller Bestandteile der Umwelt – Luft, Wasser und Boden – vorschreibt.
Im Zuge des Erhalts einer städtebaulichen Genehmigung ist der Investor, dessen Projekt als negativen Einfluss auf die Umwelt angesehen wird oder haben könnte, verpflichtet, zuvor eine Umweltgenehmigung einzuholen. Eine Umweltgenehmigung wird für neue Anlagen ausgestellt, bevor sie in Betrieb genommen werden. Vor der Ausstellung einer Umweltgenehmigung müssen Anlagen und Einrichtungen ein Verfahren zur Umweltauswirkungsprüfung durchlaufen.
Das Ministerium für Urbanismus, Raumplanung und Umweltschutz des Kantons Bosnien-Podrinje Goražde hat in Reaktion auf den Antrag unserer Anwaltskanzlei zur Ausstellung einer erneuerten Umweltgenehmigung für den Betrieb und die Einrichtungen unseres Mandanten, basierend auf den Artikeln 42, 43 und 45 des Umweltschutzgesetzes und Artikel 3, Abschnitt a) Energie, Punkt 2 der Verordnung über Anlagen und Einrichtungen, die nur dann gebaut und in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie eine Umweltgenehmigung haben, und Artikel 200 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren, am 6. November 2023 eine Entscheidung über die Erteilung einer Umweltgenehmigung getroffen, Nummer: UP-1:09-19-18/23, mit der die Umweltgenehmigung an unseren Mandanten vergeben wurde.
Die Anlage besteht aus einer Wasserentnahme, einer Pipeline, einer Absetzanlage mit einer Staumauer und einer Maschine im gleichen Profil, einem Reservoir und einem Streckenabschnitt des ausgegrabenen Muldes unterhalb der Staumauer. Bei optimaler Betriebsweise hat die Anlage keinen Einfluss auf die Qualität von Boden, Wasser und Umgebung.
Gemäß Artikel 42 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes sind Maßnahmen und Bedingungen vorgeschrieben, die der Betreiber während des Betriebs und der Stilllegung der Anlage erfüllen muss, die als Standards bei der Erteilung einer Umweltgenehmigung gelten müssen. Aufgrund des vorliegenden Antrags und um die Sachlage in Bezug auf die zuvor ausgestellte Umweltgenehmigung zu klären, wurde am 27. Oktober 2023 eine Inspektion der Anlage und Einrichtungen mit begleitenden Inhalten am angegebenen Standort durchgeführt. Über diese Inspektion wurde ein Bericht erstellt, der bei der Ausstellung der Umweltgenehmigung berücksichtigt wurde.
Aufgrund der festgestellten Sachlage und der verfügbaren Dokumentation, des durchgeführten Verfahrens und unter Berücksichtigung der Inspektionsberichte des kantonalen ökologischen Inspektors kam das Ministerium für Urbanismus, Raumplanung und Umweltschutz des Kantons Bosnien-Podrinje Goražde zu dem Schluss, dass der Betrieb der Anlage und Einrichtungen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen und Bedingungen keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt verursachen wird.
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