Fusionen & Übernahmen (M&A) bieten effektive Lösungen für Wachstum, Expansion und Widerstandsfähigkeit in einem sich schnell entwickelnden Geschäftsumfeld. Ob es Ihr Ziel ist, neue Märkte zu erschließen, Synergieeffekte zu ermöglichen oder die Finanzkraft zu verbessern – ein Expertenteam hilft Ihnen, Ihre M&A-Ziele zu erreichen.
Die Übernahme der Gesellschaft durch eine Person impliziert, dass der Käufer Eigentumsanteile vom Eigentümer erwirbt. Durch die Übernahme der Geschäftsanteile wird der Käufer Eigentümer der juristischen Person und erwirbt das Vermögen der Gesellschaft, übernimmt aber auch alle bestehenden und potenziellen Verbindlichkeiten und Schulden. Mit der Übernahme einer Firma werden auch Verträge und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ebenfalls übernommen. Eine solche Geschäftstransaktion wird als Share Deal bezeichnet.
Grundsätzlich ist ein Anteilsgeschäft (Share Deal) dann sinnvoll, wenn sich die zu veräußernde Gesellschaft (auch Zielgesellschaft genannt) in einem soliden wirtschaftlichen Zustand befindet und die versicherungstechnischen Risiken kalkulierbar sind. Da das Vorgängerunternehmen noch besteht, ist dabei auch für Kontinuität gesorgt.
Dies stellt einen besonderen Vorteil dar, wenn das Zielunternehmen beispielsweise ein positives Image und langfristige (profitable) Verträge mit Kunden hat. Schließlich ist es wichtig zu beachten, dass die Übernahme von Geschäftsanteilen im Vergleich zu anderen Formen der Unternehmensübernahme relativ einfach durchzuführen sind.
In einer Geschäftstransaktion, bei welcher der Gründer dieser Anwaltskanzlei den Klienten anlässlich des Anteilsverkaufs in Bosnien und Herzegowina, (eng. Share Deal in Bosnia and Herzegovina) vertrat, wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts in Goražde Nr. 045 – 0 – Reg – 12 – 000046 vom 22. Juni 2009 angeordnet, die Übertragung von Anteilen auf den Käufer einzutragen, wodurch die Transaktion für den Verkäufer und den Käufer erfolgreich abgeschlossen wurde.
Vor dieser Transaktion wurde eine umfassende „Due Diligence“ (eingehende Prüfung) durchgeführt, bei der der Klient die finanziellen, rechtlichen, kaufmännischen und technischen Aspekte des Kaufgegenstandes eingehend prüfte.
Sie brauchen zum Thema Anteilsverkauf in Bosnien und Herzegowina, (eng. Share Deal in Bosnia and Herzegovina) eine Beratung als Gesellschaft, Gesellschafter, Geschäftsführer bzw. Gründer oder einen Anwalt für Gesellschaftsrecht für Ihr Unternehmen oder Ihre Geschäftsidee, dann sind Sie bei uns richtig und können unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht direkt telefonisch (+387 62 342 463), per WhatsApp, Viber, via E-Mail (rasid@haracic.ba) erreichen.