Wie führt man eine Sitzverlegung einer Firma in der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und ganz Bosnien und Herzegowina durch?

Die Sitzverlegung einer Firma in der Föderation Bosnien und Herzegowina (wie auch in der Republika Srpska oder dem Brčko Distrikt) ist ein häufiger Schritt im Geschäftsleben – sei es wegen eines Umzugs in größere Geschäftsräume, einer besseren Lage oder organisatorischer Gründe. Obwohl es einfach erscheint, erfordert diese Änderung ein geregeltes Verfahren vor dem zuständigen Gericht sowie die Aktualisierung der Daten in allen relevanten Registern.

Der Firmensitz ist die Adresse, unter der das Geschäft formal geführt wird und die im Handelsregister eingetragen ist. Die Sitzverlegung muss beim zuständigen Gemeindegericht eingetragen werden und anschließend auch bei folgenden Stellen aktualisiert werden:

  • Steuerbehörde (PU FBiH),
  • Behörde für indirekte Besteuerung (falls die Firma im MwSt.-System registriert ist),
  • Statistikamt,
  • und gegebenenfalls weiteren Institutionen (z.B. Gemeinde, Kammern, Banken).

Für eine erfolgreiche Sitzverlegung einer Firma in der FBiH sind meistens folgende Unterlagen erforderlich:

  • Beschluss über die Sitzverlegung (unterschrieben vom Geschäftsführer oder der Gesellschafterversammlung – abhängig von der Rechtsform),
  • Geänderter Gesellschaftsvertrag oder Gründungsurkunde (falls notwendig),
  • Nachweis über das Nutzungsrecht der neuen Adresse (z.B. Mietvertrag oder Eigentumsurkunde),
  • Ausgefüllte Gerichtsformulare für die Registrierung der Änderung,
  • Gerichtsgebühren und Verwaltungsabgaben,
  • Identifikationsdokumente der bevollmächtigten Person (Kopie des Personalausweises oder Reisepasses).

Je nach Kanton und Gericht kann auch eine Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar erforderlich sein.

Für in der Föderation BiH registrierte Firmen wird der Antrag beim zuständigen Gemeindegericht – Registrierungsabteilung – eingereicht. Wenn die Firma den Sitz in einen anderen Kanton verlegt, erfolgt die Anmeldung beim Gericht am neuen Sitz. In diesem Fall wird auch die Registrierungsakte übertragen.

Ist die Dokumentation vollständig, dauert die gerichtliche Registrierung der Sitzverlegung etwa 7 bis 15 Tage. Nach Eintragung durch das Gericht ist die Firma verpflichtet, die Änderung innerhalb weniger Tage auch anderen Institutionen zu melden, damit die Daten in allen Systemen abgeglichen sind.

Wenn die Firma den Sitz verlegt, dies jedoch nicht dem Gericht und anderen zuständigen Behörden meldet:

  • können alle Akte als ungültig erklärt werden,
  • es können Verwaltungsstrafen verhängt werden,
  • und es können Probleme in der Steuer-, Finanz- und Rechtskommunikation entstehen.

Unsere Anwaltskanzlei bietet schnelle und zuverlässige Dienstleistungen für die Sitzverlegung von Firmen – von der Vorbereitung der Dokumente, Beglaubigung beim Notar, Einreichung der Anträge beim Gericht bis hin zur Aktualisierung der Daten in Steuer- und Verwaltungsregistern. Wir sind im Raum Sarajevo, der gesamten FBiH und ganz Bosnien und Herzegowina tätig und betreuen alle rechtlichen Änderungen im Geschäftsbereich.

Falls Sie rechtliche Beratung und Vertretung benötigen, können Sie uns direkt telefonisch unter der Nummer (+387 62 342 463) oder per E-Mail an rasid@partners.haracic.ba kontaktieren.