Verkauf von Vermögenswerten oder der sogenannte „Asset Deal“ in Bosnien und Herzegowina

Der Gründer einer Gesellschaft kann seine Geschäftstätigkeiten durch Veräußerung der Geschäftsanteile der Gesellschaft (der sog. Share Deal“) oder optional durch Veräußerung des Vermögens der Gesellschaft (Verkauf von Vermögenswerten oder der sog. Asset Deal) an jemanden anderen übertragen. Die Übernahme des gesamten Unternehmens impliziert die Übernahme aller Risiken aus dem bisherigen und laufenden Betrieb. Im Gegensatz dazu sind solche Risiken beim Kauf einzelner Vermögenswerte eines Unternehmens oder bei der Übertragung der wirtschaftlichen Einheit geringer.

Der Verkauf von Vermögenswerten (Asset Deal) erfolgt in Fällen, in denen der Käufer daran interessiert ist, Betriebsvermögen der Gesellschaft anstelle von Aktien zu kaufen. Dies ist eine Art der Transaktion von Fusion und Übernahme.

Um die Geschäftstransaktion des Verkaufs von Vermögenswerten abzuschließen, wird ein Vertrag zum Kauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Agreement (APA)) verwendet. Dieser Vertrag legt fest, welche spezifischen Vermögenswerte gekauft werden. Die Bedingungen eines Vertrags zum Kauf von Vermögenswerten enthalten auch Details wie Gesamtwert, Zahlungsstruktur, Zeitrahmen, Darstellungen, Garantien und andere rechtliche Standardbedingungen.

An einer millionenschweren Geschäftstransaktion, an der sich der Gründer dieser Anwaltskanzlei mit dem Abschluss des „Rahmenvertrags über den Vermögenskauf“ aktiv beteiligt hat, und anlässlich des Verkaufs von Vermögenswerten oder des sogenannten „Asset Deals“ in Bosnien und Herzegowina (eng. asset deal) wurde der gegenständliche Verkauf durch Übertragung der Geschäftseinheit, beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände im Rahmen der Zweigniederlassung in Zenica und der Zweigniederlassung in Sarajevo sowie durch den Verkauf von beweglichen Vermögensgegenständen in Kiseljak, erfolgreich realisiert, d.h. es wurde die Übertragung der wirtschaftlichen Einheit durch Eintragung des Käufers als Eigentümer der Immobilie im Grundbuchamt in Zenica und Sarajevo durchgeführt. Die Registrierung der Eigentumsrechte beim Amtsgericht in Sarajevo erfolgte durch Eintragung vom 12.10.2016, Aktenzeichen 065 – 0 – DN – 16 – 029 849.

Vor dieser Transaktion wurde der Beschluss des Wettbewerbsrats von Bosnien und Herzegowina Nr. 03-26-1-10-81II/15 am 16.2.2016 erlassen, der den Zusammenschluss auf dem relevanten Markt ermöglicht, wodurch der Käufer die Kontrolle über Teile des übernommenen Unternehmens erlangte, indem er dessen drei Geschäftseinheiten gekauft hatte.

 Vor dieser Transaktion wurde eine umfassende „Due Diligence“ (eingehende Prüfung) durchgeführt, bei der der Klient die finanziellen, rechtlichen, kaufmännischen und technischen Aspekte des Kaufgegenstandes eingehend prüfte.

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