Insolvenzverfahren sind eine besondere Art von zivilrechtlichen Gerichtsverfahren, die vom Gericht durchgeführt werden, um festzustellen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen bestimmte Unternehmen und die Einziehung und Verwertung vom gesamten Vermögen des Insolvenzschuldners erfüllt sind, um die kollektive und verhältnismäßige Begleichung von Schulden gegenüber allen seinen Gläubigern sicherzustellen.
Die Veräußerung von Vermögenswerten im Insolvenzverfahren erfolgt am häufigsten durch eine vom Insolvenzverwalter auf der Grundlage zuvor gefasster Beschlüsse des Gläubigerausschusses veranlasste öffentliche Veräußerung. In Anbetracht der Tatsache, dass die betreffenden Vermögensgegenstände im Rahmen des Insolvenzverfahrens nach dem „gesehen – gekauft“ -Prinzip erworben werden, ist es notwendig, alle relevanten Fakten und Umstände im Voraus zu überprüfen, um den Käufer/die Käuferin im Kaufprozess bestmöglich zu schützen. Die im Rahmen des Insolvenzverfahrens verkauften Vermögenswerte werden von bevollmächtigten Gutachtern beurteilt, und der Preis, zu dem die Vermögenswerte des Insolvenzschuldners verkauft werden, wird vom Gläubigerausschuss in Absprache mit dem Insolvenzverwalter festgelegt.
In dem Fall, in dem diese Anwaltskanzlei den Erwerber des Insolvenzvermögens im Gerichtsverfahren Nr. 65 0 St 450750 14 St erfolgreich vertreten hat, und anlässlich der Veräußerungen des Insolvenzmassevermögens – Immobilien eng. a sale of the debtor’s assets during bankruptcy – Property) wurde die gegenständliche Immobilie durch den Beschluss des Amtsgerichts in Sarajevo über die Zuteilung der Vermögensgegenstände, Aktenzeichen 65 0 St 450750 14 St vom 05.12.2018, unserem Mandanten zugesprochen.
Gemäß diesem Beschluss über die Zuteilung der Vermögensgegenstände wurden alle Vermerke über Verpflichtungen und eingetragene Belastungen bezüglich der betreffenden Immobilie gelöscht und der Käufer als Eigentümer der vorgenannten Anteile im Grundbuchamt des Amtsgerichts in Sarajevo eingetragen. Im weiteren Verfahren haben wir den Käufer ins Kataster als Besitzer eintragen lassen, wobei die Rechte und Interesse des Käufers vollumfänglich geschützt wurden, da er die Immobilie ohne Belastungen erwarb, und als Eigentümer und Besitzer in die entsprechenden Register der zuständigen Behörden eingetragen wurde.
Sie brauchen zum Thema Veräußerungen des Insolvenzmassevermögens – Immobilien, eng. a sale of the debtor’s assets during bankruptcy – Property) eine Beratung als Gesellschaft, Gesellschafter, Geschäftsführer bzw. Gründer oder einen Anwalt für Gesellschaftsrecht für Ihr Unternehmen oder Ihre Geschäftsidee, dann sind Sie bei uns richtig und können unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht direkt telefonisch (+387 62 342 463), per WhatsApp, Viber, via E-Mail (rasid@haracic.ba) erreichen.