Rechtsanwaltschaftsgesellschaft Haracic + Partners und unser erfahrenes juristisches Team sind auf sensible rechtliche Fragen im Bereich des Familienrechts spezialisiert. Wir bieten unseren Mandanten professionelle und diskrete rechtliche Unterstützung mit besonderem Fokus auf Scheidungen, Sorgerecht für Kinder und die Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Für die Scheidung ist das Recht des Staates maßgeblich, dessen Staatsangehörige die Ehepartner sind. Sind die Ehepartner Staatsangehörige verschiedener Länder, gilt das Recht beider Staaten.
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina sind, können Sie sich vor einem Gericht in Bosnien und Herzegowina scheiden lassen.
Wenn die Ehepartner keine Kinder haben, kann das Scheidungsverfahren auf zwei Arten eingeleitet werden:
- Durch Einreichung einer Scheidungsklage beim Gericht
- Durch Einreichung eines Antrags auf einvernehmliche Scheidung beim Gericht – was stets die bevorzugte und kostengünstigere Variante ist, da langwierige und teure Gerichtsverfahren vermieden werden. Für eine einvernehmliche Scheidung muss seit der Eheschließung mindestens sechs Monate vergangen sein.
Für eine Scheidung ist kein besonderer Grund erforderlich – es reicht aus, wenn die Ehe als ernsthaft und dauerhaft gestört angesehen wird, gemäß dem Familiengesetz der Föderation BiH. Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz der Ehepartner.
Nach der vorbereitenden Verhandlung und der Hauptverhandlung – bei der die Ehepartner angehört werden können – erlässt das Gericht ein Scheidungsurteil.
Wenn die Ehepartner minderjährige Kinder haben, muss vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens beim Gericht zunächst ein Vermittlungsverfahren – Einigungsversuch vor dem Zentrum für soziale Arbeit – durchgeführt werden. Mehr darüber können Sie in unserem Artikel lesen: Sorgerecht für minderjährige Kinder – Vermittlungsverfahren – Einigungsversuch.