Namensänderung / Rücknahme des Mädchennamens nach Scheidung, Fristen

Rechtsanwaltschaftsgesellschaft Haracic + Partners führt für seine Mandanten Verwaltungsverfahren durch, unter anderem auch das Verwaltungsverfahren zur Änderung des Namens und/oder Nachnamens.

Der Antrag auf Namens- und/oder Nachnamensänderung ist beim zuständigen Standesamt am Geburtsort der betreffenden Person einzureichen. Für die Änderung des Namens und/oder Nachnamens ist erforderlich, dass keine Schulden gegenüber der Steuerverwaltung oder der Verwaltung für indirekte Besteuerung bestehen, dass die Person nicht vorbestraft ist und dass kein Strafverfahren gegen sie anhängig ist.

Die grundlegende Liste der erforderlichen Unterlagen umfasst:

  1. Geburtsurkunde
  2. Staatsangehörigkeitsnachweis
  3. CIPS-Meldebescheinigung
  4. Gerichtliche Bestätigung, dass kein Strafverfahren anhängig ist
  5. Bestätigung der Steuerverwaltung und der Verwaltung für indirekte Besteuerung über keine offenen Verbindlichkeiten
  6. Strafregisterauszug (Nachweis der Nicht-Vorstrafe)
  7. Im Falle einer bestehenden Ehe und Kinder – Heiratsurkunde und Nachweis über bezahlte Unterhaltsverpflichtungen

Rücknahme des Mädchennamens nach der Scheidung

Ein wichtiger Hinweis zur Rücknahme des Mädchennamens nach der Scheidung: Durch eine Erklärung beim zuständigen Standesamt kann eine Person innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag der Auflösung der Ehe ihren Mädchennamen zurückerlangen – ohne weiteres Verwaltungsverfahren.

Dies ist in Artikel 12 des Gesetzes über den persönlichen Namen der Föderation BiH („Amtsblatt der FBiH“, Nr. 7/2012) geregelt:

„Eine Person, die bei Eheschließung ihren Nachnamen geändert hat, kann nach Auflösung der Ehe durch eine Erklärung den Nachnamen wieder annehmen, den sie vor der Eheschließung hatte.
Die Erklärung über die Annahme des Nachnamens ist innerhalb von sechs Monaten nach der Auflösung der Ehe dem Standesbeamten vorzulegen, der das Geburtenregister führt, in das die Geburt der betreffenden Person eingetragen wurde, oder dem Standesbeamten, der für den Wohnsitz der betreffenden Person zuständig ist.“

Sollte diese Frist von 6 Monaten nach Auflösung der Ehe verstreichen, ohne dass der Mädchennamen zurückgenommen wurde, muss ein reguläres Verfahren zur Änderung des Namens/Nachnamens gemäß dem ersten Teil dieses Artikels durchgeführt werden, welches deutlich aufwendiger ist – daher ist es sehr wichtig, diese Frist zu beachten.