Klage wegen Markenrechtsverletzung in Bosnien und Herzegowina

In der heutigen Geschäftswelt, in der die Markenbekanntheit direkt den Erfolg eines Unternehmens beeinflusst, kann eine Markenrechtsverletzung ernsthafte rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Wenn Sie Inhaber einer eingetragenen Marke in Bosnien und Herzegowina sind, bietet Ihnen das Gesetz die Möglichkeit, eine Klage wegen unbefugter Nutzung Ihres Zeichens, Namens oder Logos einzureichen.

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn ein Dritter ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren/Dienstleistungen ohne Zustimmung des Markeninhabers verwendet. Dazu zählen insbesondere:

  • Das Kopieren von Logos, Namen oder visueller Identität,
  • Die Nutzung eines Zeichens, das bei Verbrauchern Verwechslung hervorruft,
  • Die unbefugte kommerzielle Nutzung der Marke (Etiketten, Verpackung, Werbung, Online-Verkauf),
  • Der Import und die Verbreitung von Waren mit Kennzeichen, die Markenrechte verletzen.

Wie erkennt man eine Markenrechtsverletzung?

Typische Anzeichen für eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Marke sind:

  • Kunden wenden sich an Sie in dem Glauben, Ihr Produkt gekauft zu haben – tatsächlich handelt es sich um eine Nachahmung,
  • Sie bemerken, dass ein Mitbewerber ein visuell ähnliches Zeichen verwendet,
  • Ihre Marke verliert an Wiedererkennungswert oder Reputation aufgrund der Nutzung eines ähnlichen Zeichens durch Dritte.

Welche Rechte haben Sie als Markeninhaber?

Im Falle einer Verletzung hat der Inhaber einer eingetragenen Marke in Bosnien und Herzegowina das Recht:

  • Eine Klage beim zuständigen Gericht einzureichen,
  • Ein Verbot der weiteren Nutzung durch Dritte zu beantragen,
  • Schadensersatz zu verlangen,
  • Die Rücknahme und Vernichtung rechtsverletzender Produkte zu fordern.

Wo wird das Verfahren eingeleitet?

Eine Klage wegen Markenverletzung wird in Bosnien und Herzegowina vor dem zuständigen Gemeindegericht oder Kantonsgericht eingeleitet – je nach örtlicher Zuständigkeit. In bestimmten Fällen ist auch die Einleitung eines Verwaltungs- oder Zollverfahrens möglich, insbesondere wenn die Verletzung beim Import oder bei der Zollabfertigung festgestellt wird.

Ist eine Markeneintragung Voraussetzung für die Klage?

Ja. Nur eingetragene Marken beim Institut für Geistiges Eigentum von Bosnien und Herzegowina genießen rechtlichen Schutz durch Klage. Nicht eingetragene Marken besitzen keinen formellen Rechtsstatus und können vor Gericht nicht wirksam verteidigt werden.

Unsere Erfahrung

Unsere Anwaltskanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in Markenrechtsstreitigkeiten vor Gerichten in Bosnien und Herzegowina – einschließlich der rechtlichen Analyse, Beweiserhebung sowie der Kommunikation mit dem Institut für Geistiges Eigentum und anderen relevanten Institutionen.