Vollstreckungsmittel sind Vollstreckungsmaßnahmen oder ein System von Handlungen, durch welche eine bestimmte Forderung zwangsvollstreckt wird. Vollstreckungsmittel sind eine Reihe von Vollstreckungsmaßnahmen, die im Vollstreckungsverfahren ergriffen werden, um eine bestimmte Vollstreckung durchzuführen, d. h. die Forderung der Vollstreckungssuchenden durch Zwangsmaßnahmen zu erreichen. Der Vollstreckungsgegenstand ist derjenige Gegenstand, auf welchen sich die Vollstreckungshandlung bzw. eine Reihe von Vollstreckungshandlungen bezieht. Dies können alle Sachen und Rechte sein, in denen die Vollstreckung nach den Regeln des Vollstreckungsverfahrens zwecks Eintreibung der Forderung durchgeführt wird. Der Gegenstand der Verpflichtung des Schuldners muss klar definiert, d. h. bestimmbar sein und darf nicht gegen Zwangsvorschriften verstoßen.
Die Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen erfolgt durch Beschlagnahme, Bewertung und Verkauf sowie Vergütung des Vollstreckungssuchenden mit dem aus dem Verkauf erhaltenen Betrag.
In dem Fall, in dem diese Anwaltskanzlei den Vollstreckungssuchenden im Gerichtsverfahren Inkasso in Bosnien und Herzegowina (engl; Debt collection in Bosnia) – Vollstreckung in bewegliches Vermögen – Vollstreckung in bewegliches Vermögen – vertrat, erließ das Amtsgericht in Mostar in der Rechtssache 58 0 Ip 218660 20 Ip einen Vollstreckungsbeschluss, mit dem es die Vollstreckung auf der Grundlage des Pfandvertrags über bewegliches Vermögen und der Eintragungsbescheinigung zwecks Schuldeneintreibung in Höhe von BAM 2.857.688,49 (EUR 1.461.112,92) zuließ und anordnete. Mit Erlass des Vollstreckungsbeschlusses beschlagnahmte der Gerichtsvollzieher im weiteren Verlauf des Verfahrens das gegenständliche bewegliche Vermögen (Sicherung) und beglich die Forderung des Vollstreckungssuchenden aus den Mitteln des aus dem Verkauf erhaltenen Betrages.
Darüber hinaus haben wir den Vollstreckungssuchenden vor dem Amtsgericht in Sarajevo, Aktenzeichen 65 0 IP 755815 19 IP, hinsichtlich der Forderung in Höhe von BBAM 114.069,37 ( EUR 58.322,74) erfolgreich vertreten. Demnach erlaubte und ordnete das Amtsgericht in Sarajevo die Vollstreckung auf der Grundlage des Vertrags über die Verpfändung von beweglichem Vermögen und der Eintragungsbescheinigung an, auf deren Grundlage der Gerichtsvollzieher im weiteren Verlauf des Verfahrens das gegenständliche bewegliche Vermögen (Sicherung) beschlagnahmte. Während des Vollstreckungsverfahrens wurde ein Käufer gefunden, der das gegenständliche Vermögen kaufte, wodurch die Forderung des Vollstreckungssuchenden vollständig beglichen wurde.
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