Die Gründung eines Vereins in Bosnien und Herzegowina ist ein Prozess, der sorgfältiges Befolgen rechtlicher Richtlinien und Vorschriften erfordert. Als Anwaltskanzlei mit Sitz in Sarajevo hatten wir die Gelegenheit, unsere Mandanten erfolgreich im Gründungsprozess von Vereinen zu vertreten. In diesem Beratungsgespräch geben wir Ihnen nützliche Informationen und Anleitungen, um Ihnen bei der Verständigung des Verfahrens und der notwendigen Schritte für die Gründung eines Vereins in Bosnien und Herzegowina zu helfen.
Der erste Schritt im Gründungsprozess eines Vereins besteht darin, den Vereinsnamen festzulegen. Der Name muss eindeutig sein und darf nicht identisch oder ähnlich zu den Namen bereits bestehender Vereine sein. Wir empfehlen eine Suche im Vereinsregister, um sicherzustellen, dass der gewählte Name verfügbar ist. Die Satzung des Vereins ist das grundlegende rechtliche Dokument, das die Regeln, Ziele und Struktur des Vereins definiert. Die Satzung muss den Gesetzen von Bosnien und Herzegowina entsprechen und bestimmte obligatorische Elemente enthalten, darunter der Name des Vereins, der Sitz, die Ziele und Tätigkeiten des Vereins, die Vereinsführung, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie das Verfahren zur Beendigung des Vereins.
Nachdem Sie den Namen des Vereins festgelegt und die Satzung verfasst haben, folgt der nächste Schritt, die Einreichung eines Antrags auf Vereinsregistrierung bei der zuständigen Behörde. In Bosnien und Herzegowina ist die zuständige Behörde für die Vereinsregistrierung das Justizministerium auf staatlicher, entitäts- oder kantonaler Ebene. Der Anmeldeantrag muss bestimmte Dokumente, den Nachweis der Gebührenzahlung und andere erforderliche Unterlagen enthalten.
Nach Einreichung und Genehmigung des Registrierungsantrags wird der Verein in das Vereinsregister eingetragen und erlangt den Status einer juristischen Person. Durch den Eintrag im Vereinsregister erwirbt der Verein Rechte und Pflichten gemäß dem Gesetz und ist in der Lage, eigenständig Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die Gründung eines Vereins in Bosnien und Herzegowina erfordert sorgfältige Beachtung der rechtlichen Bestimmungen und Richtlinien. Als erfahrene Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen zur Verfügung, um rechtliche Unterstützung und Beratung in allen Phasen der Vereinsgründung zu bieten, angefangen bei der Namenswahl und der Satzungserstellung bis zur Einreichung des Registrierungsantrags und dem Eintrag ins Vereinsregister.
Unsere Kanzlei hat Vereine auf allen Ebenen registriert, zum Beispiel vor dem Justizministerium von Bosnien und Herzegowina unter der Registrierungsnummer RU:2411, Buch I des Registers, datiert vom 8. Juni 2020, für den Verein, der mit dem Beschlussnummer UP09-07-1-2557/19 registriert wurde. Vor dem Justizministerium der Föderation wurde der Verein durch den Beschlussnummer 03-04-2-869/20 vom 21. September 2020 registriert. Vor dem Justizministerium des Kantons Sarajevo wurde der Verein durch den Beschlussnummer 03-03-04-4608/23 vom 15. August 2023 registriert.
Wenn Sie Rat zum Gründungsprozess eines Vereins in Bosnien und Herzegowina benötigen, sei es auf staatlicher, entitäts- oder kantonaler Ebene, oder wenn Sie einen Anwalt zur Unterstützung bei der Gründung eines Vereins benötigen, sind Sie bei uns genau richtig. Sie können unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht direkt telefonisch unter (+387 62 342 463), per WhatsApp, Viber oder E-Mail (rasid@haracic.ba) kontaktieren. Kontaktieren Sie uns, und gemeinsam werden wir sicherstellen, dass Ihr Verein erfolgreich gegründet und registriert wird und bereit ist, zur Gemeinschaft beizutragen.