Die Gründung einer Vertretung eines ausländischen Rechtsträgers beginnt mit der Vorbereitung der erforderlichen Dokumentation, zu der die Entscheidung des Mutterunternehmens zur Eröffnung einer Vertretung in Bosnien und Herzegowina gehört, ein Auszug aus dem Register, in dem das Mutterunternehmen eingetragen ist, sowie eine Vollmacht für den Vertreter der Vertretung in Bosnien und Herzegowina. Mit Erfahrung im internationalen Recht werden wir Ihnen bei der Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente helfen und sicherstellen, dass Ihre Dokumentation den Gesetzen von Bosnien und Herzegowina entspricht.
Aufgrund des Beschlusses über die Gründung und den Betrieb der Vertretung eines ausländischen Rechtsträgers in Bosnien und Herzegowina (“Amtsblatt von BiH“, Nr. 15/03) wird eine Vertretung in Bosnien und Herzegowina gegründet. Die Besonderheit dieses Gründungsverfahrens besteht darin, dass Vertretungen nicht bei den zuständigen Gerichten registriert sind, wie es bei Handelsgesellschaften der Fall ist, sondern im Register, das vom Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen von BiH geführt wird.
Eine Vertretung hat nicht den Status einer juristischen Person und agiert nicht unter einem spezifischen Namen. Das Geschäft wird unter dem Namen des Unternehmens geführt, das die Vertretung gründet, mit dem Präfix „Vertretung in Bosnien und Herzegowina“ im Firmennamen.
Die Aktivitäten, die eine Vertretung eines ausländischen Rechtsträgers registrieren kann, beziehen sich auf Marktforschung, Propaganda und Informationsaktivitäten mit dem ultimativen Ziel, diesen Rechtsträger zu vertreten.
Wenn ein ausländischer Rechtsträger konkretere Investitionen in Bosnien und Herzegowina tätigen oder Verträge im Zusammenhang mit der Geschäftsentwicklung und Investitionen abschließen möchte, ist es erforderlich, einen Rechtsträger mit Sitz in Bosnien und Herzegowina zu gründen. Obwohl die Eröffnung einer Vertretung eines ausländischen Rechtsträgers in Bosnien und Herzegowina ein bedeutender Schritt in Richtung globaler Geschäftstätigkeit und Expansion und der erste Schritt in Richtung Investitionen in Bosnien und Herzegowina ist, dient sie in erster Linie der Marktforschung.
Die Vertretungen, die beim Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen von Bosnien und Herzegowina auf der Grundlage von Artikel 6 des Beschlusses über die Gründung und den Betrieb von Vertretungen ausländischer Rechtsträger in Bosnien und Herzegowina und Artikel 193 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Föderation Bosnien und Herzegowina gegründet wurden und von unserer Kanzlei vertreten werden, wurden erfolgreich abgeschlossen durch die Ausstellung des Bescheids über die Eintragung im Register der Vertretungen ausländischer Rechtsträger in Bosnien und Herzegowina Nummer: UP-I-05-1-19-673-1/23 vom 26. Mai 2023.
Wenn Sie eine Beratung zur Gründung einer Vertretung eines ausländischen Rechtsträgers in Bosnien und Herzegowina benötigen oder einen Anwalt für Wirtschaftsrecht in Sarajevo für Ihr Unternehmen oder Ihre Geschäftsidee benötigen, sind Sie bei uns genau richtig. Sie können unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht direkt telefonisch (+387 62 342 463), über WhatsApp, Viber oder per E-Mail (rasid@haracic.ba) kontaktieren.