Eine der Spezialisierungen unserer Anwaltskanzlei besteht darin, Unterstützung im Prozess der Gründung einer juristischen Person in Bosnien und Herzegowina zu bieten. Durch diese rechtliche Beratung möchten wir Ihnen klare und präzise Informationen zum Prozess der Gründung/Registrierung Ihres zukünftigen Unternehmens geben, die Beschaffung der ID-Nummer erläutern, und betonen, dass unser Expertenteam Ihnen bei jedem Schritt dieser wichtigen Reise zur Seite steht.
Der erste Schritt im Prozess der Gründung einer juristischen Person besteht darin, die geeignete Rechtsform für Ihr Unternehmen auszuwählen. In Bosnien und Herzegowina können Sie zwischen mehreren Rechtsformen wählen, darunter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Aktiengesellschaft (AG), eine Kommanditgesellschaft (KG) und eine Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (UG). Unser erfahrenes Team von Rechtsexperten kann Ihnen dabei helfen, die Rechtsform auszuwählen, die am besten Ihren geschäftlichen Zielen und Bedürfnissen entspricht.
Nachdem Sie sich für die Form Ihres Unternehmens entschieden haben, folgt der nächste Schritt, nämlich die Registrierung der juristischen Person im Register der Wirtschaftssubjekte, dass vom Amtsgericht am Sitz des Kantons geführt wird. Dies umfasst die Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen, wie den Gründungsakt (Gesellschaftsvertrag/Beschluss über die Gründung), die Satzung der Gesellschaft, den Nachweis der Zahlung des Gründungskapitals und andere Unterlagen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes über die Registrierung von Wirtschaftssubjekten in der Föderation Bosnien und Herzegowina („Amtsblatt FBiH“, Nr. 27/2005, 68/2005, 43/2009, 63/2014, 32/2019 – Entscheidung des Verfassungsgerichts und 85/2021) beträgt das Mindestgründungskapital 1.000,00 BAM.
Unsere Anwaltskanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sowie bei der Kommunikation mit dem Gericht, um einen schnellen und reibungslosen Registrierungsprozess zu gewährleisten. Nach erfolgreicher Registrierung beim Gericht ist der Prozess noch nicht abgeschlossen, da es notwendig ist, eine eindeutige Identifikationsnummer (ID-Nummer) zu erhalten. Der Prozess der Beschaffung der ID-Nummer beinhaltet die Einreichung eines Antrags bei der zuständigen Behörde, die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, einschließlich des Abschlusses von Verträgen mit einem Buchführungsdienst, Mietverträgen und anderen.
Die Gründung einer juristischen Person ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem erfolgreichen Geschäftsbetrieb, und unser Team steht Ihnen zur Seite, um diese Reise so reibungslos und effizient wie möglich zu gestalten. Mit unserer fachkundigen Unterstützung können Sie sicher sein, dass alle Phasen des Prozesses richtig und rechtzeitig durchgeführt werden, sodass Sie sich auf das konzentrieren können, was Sie am besten können – Ihr Geschäft ausbauen.
In dem Prozess, in dem unser Büro bei der Gründung und Eintragung in das Gerichtsregister des Stadtgerichts in Sarajevo eine juristische Person vertrat, wurden Dutzende Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet, darunter das Beschluss Nr. 065-0-Reg-22-000569 vom 30. März 2022, Beschluss Nr. 065-0-Reg-23-001914 vom 09. Mai 2023, Beschluss Nr. 065-0-Reg-0-23-004135 vom 31. Oktober 2023 und andere.
Wenn Sie eine Beratung zur Gründung einer juristischen Person in Bosnien und Herzegowina benötigen, dann sind Sie bei uns genau richtig. Sie können unsere Anwälte für Handelsrecht direkt telefonisch unter (+387 62 342 463), über WhatsApp, Viber oder per E-Mail (rasid@haracic.ba) kontaktieren.