Erhöhung des Stammkapitals in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bosnien und Herzegowina – Beschlussfassung in der Generalversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bosnien und Herzegowina

Aufgrund des Beschlusses zur Festlegung des Beschlusses über die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft OPU-IP Nummer: 4-634/2023 vom 22. August 2023 hat das Amtsgericht in Orašje einen Beschluss über Änderungen von Daten Nummer: 025-0-Reg-23-000 15 vom 5. Oktober 2023 erlassen, durch den ein neues Mitglied der Gesellschaft beigetreten ist und aufgrund dessen das Kapital der Gesellschaft auf 9.427.607,38 BAM erhöht wurde.

Gegen diesen Beschluss im Rechtsstreit um die Eintragung der Erhöhung des Stammkapitals und den Beitritt eines neuen Mitglieds wurden von interessierten Parteien (Mitgliedern der Gesellschaft) Berufungen eingelegt, was dazu führte, dass das Kantonsgericht in Odžak einen Beschluss, Nummer: 02 0 Reg 002008 23 P vom 14. November 2023, erlassen hat, in dem die Berufungen der interessierten Parteien abgelehnt wurden, und der Beschluss über Änderungen von Daten Nummer: 025-0-Reg-23-000 15 vom 5. Oktober 2023 bestätigt wurde.

Diese Anwaltskanzlei hat erfolgreich den Mehrheitseigentümer der Gesellschaft vertreten (i) im Entscheidungsprozess auf der Generalversammlung in Bezug auf die Erhöhung des Stammkapitals und den Beitritt eines neuen Mitglieds zur Gesellschaft und (ii) im Prozess der Umsetzung und Eintragung dieser Entscheidungen beim zuständigen Handelsregister.

In diesem konkreten Fall hat der Mehrheitseigentümer gemäß dem Gesetz und der Satzung der Gesellschaft auf der Generalversammlung der Gesellschaft einen Beschluss gefasst, aufgrund dessen das bestehende Mitglied mit einem 51,001%igen Anteil am Stammkapital der Gesellschaft seinen bestehenden Beitrag um eine neue Bargeldleistung von 1.200.000,00 EUR erhöhte. Der Beschluss umfasste auch eine Erhöhung des Stammkapitals für eine neue Bargeldleistung von 2.000.000,00 EUR durch den Beitritt eines neuen Mitglieds – eines ausländischen Unternehmens. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, dass die Generalversammlung einen Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals mit einer neuen Bargeldleistung von 1.200.000,00 EUR und einen Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals für eine neue Bargeldleistung von 2.000.000,00 EUR durch den Beitritt eines neuen Mitglieds – eines ausländischen Unternehmens – fasst, die vom bestehenden Mitglied mit einem 51,001%igen Anteil am Stammkapital der Gesellschaft oder vom neuen Mitglied – dem ausländischen Unternehmen, das der Gesellschaft beitritt – gezahlt wird, wenn andere Mitglieder der Gesellschaft nicht von ihrem gesetzlichen und satzungsmäßigen Recht Gebrauch machen, innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Verabschiedung dieses Beschlusses einen neuen Beitrag entsprechend ihren aktuellen Anteilen zu leisten.

Die Modalität zur Regelung der Mitgliederbeziehungen hängt vom Verhältnis der Geschäftsanteile der Gesellschaftsmitglieder, der Anzahl der Gesellschaftsmitglieder und davon ab, ob die Mitglieder gleichzeitig Managementfunktionen innerhalb der Gesellschaft ausüben. Es ist entscheidend, die Rechte und Pflichten jedes Gesellschaftsmitglieds im Detail festzulegen, um potenzielle Probleme im Zusammenhang mit wichtigen Entscheidungen zu minimieren.

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