Beschaffung der USt-Identifikationsnummer – Registrierung der Rechtsperson bei der Behörde für indirekte Besteuerung in Bosnien und Herzegowina

Für die Registrierung im Mehrwertsteuersystem sind umfangreiche Unterlagen erforderlich, wie z. B. eine Entscheidung über die Eintragung in das Gerichtsregister, Bescheinigungen oder Registrierungsbescheinigungen der zuständigen Steuerverwaltung des Unternehmens oder des Bezirks Brčko in Bosnien und Herzegowina, ein Personalausweis des Eigentümers und Verantwortlichen Personen der juristischen Person, der Antragsteller, ein Dokument der zuständigen Behörde gemäß den Vorschriften über den Arbeits- und Aufenthaltsbereich von Ausländern in Bosnien und Herzegowina, für die verantwortliche Person eines ausländischen Staatsbürgers eine Vollmacht, die den Bürger von Bosnien und Herzegowina bevollmächtigt zur Vertretung des Steuerzahlers in Verfahren mit der Verwaltung für indirekte Steuern, einen Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument des Eigentümers und der verantwortlichen Person – ausländischer Staatsbürger und eine Karte mit hinterlegten Unterschriften, beglaubigt von der Geschäftsbank, bei der das Transaktionskonto eröffnet wurde, und eine Mitteilung über das Hauptkonto bei der autorisierten Zahlungsverkehrsorganisation angegeben.

Jede Person, deren steuerpflichtiger Waren- oder Dienstleistungsumsatz und Warenumsatz die Grenze von 50.000 BAM überschreitet oder voraussichtlich überschreiten wird, ist nach diesem Gesetz verpflichtet, sich als Steuerpflichtiger zu registrieren. Bei der Feststellung, ob die Grenze von 50.000 BAM überschritten wurde oder nicht, werden auch die Umsätze verbundener Unternehmen und anderer Unternehmen berücksichtigt, die durch den Besitz von Anteilen oder auf andere Weise unter gemeinsamer direkter oder indirekter Kontrolle stehen.

Durch einen Beschluss der Steuerverwaltung für indirekte Steuern aufgrund der Artikel 7 und 21 des Gesetzes über die Steuerverwaltung für indirekte Steuern, Steuersektor, Unterstützungsabteilung, Nummer: 04/1-17-1-UPKR/1-1961-1/19 vom 26. März 2019 wurde eine juristische Person, vertreten durch unser Büro, für die Registrierung auf Grundlage der Mehrwertsteuer und die Registrierung auf Grundlage von Außenhandelsgeschäften im Einheitlichen Register der indirekten Steuerpflichtigen eingetragen.

Darüber hinaus wurde die Registrierung im USt-System von einer juristischen Person erreicht, die durch unser Büro vertreten wird, für die ein Zertifikat über die Registrierung/Eintragung im Einheitlichen Register der indirekten Steuerpflichtigen ausgestellt wurde, Nummer: 04/1-17-1-UPJR/1-133-2/23, datiert vom 31. Januar 2023.

Durch die Ausstellung des Zertifikats über die Registrierung im Einheitlichen Register der indirekten Steuerpflichtigen wird dem indirekten Steuerpflichtigen eine Identifikationsnummer zugewiesen, wodurch er im Register für Mehrwertsteuer und Außenhandelsgeschäfte erfasst wird.

Wenn Sie eine Beratung zur Erlangung einer USt-Identifikationsnummer – Registrierung einer juristischen Person bei der Behörde für indirekte Besteuerung in Bosnien und Herzegowina benötigen oder wenn Sie einen Anwalt für Handelsrecht in Sarajevo für Ihr Unternehmen oder Ihre Geschäftsidee benötigen, sind Sie bei uns genau richtig. Sie können unsere Anwälte für Handelsrecht direkt telefonisch unter (+387 62 342 463), über WhatsApp, Viber oder per E-Mail (rasid@haracic.ba) kontaktieren.