Insolvenzverfahren sind eine besondere Art von zivilrechtlichen Gerichtsverfahren, die vom Gericht durchgeführt werden, um festzustellen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen bestimmte Unternehmen und die Einziehung und Verwertung vom gesamten Vermögen des Insolvenzschuldners erfüllt sind, um die kollektive und verhältnismäßige Begleichung von Schulden gegenüber allen seinen Gläubigern sicherzustellen.
Die Veräußerung von Vermögenswerten im Insolvenzverfahren erfolgt am häufigsten durch eine vom Insolvenzverwalter auf der Grundlage zuvor gefasster Beschlüsse des Gläubigerausschusses veranlasste öffentliche Veräußerung. In Anbetracht der Tatsache, dass die betreffenden Vermögensgegenstände im Rahmen des Insolvenzverfahrens nach dem „gesehen – gekauft“ -Prinzip erworben werden, ist es notwendig, alle relevanten Fakten und Umstände im Voraus zu überprüfen, um den Käufer/die Käuferin im Kaufprozess bestmöglich zu schützen. Die im Rahmen des Insolvenzverfahrens verkauften Vermögenswerte werden von bevollmächtigten Gutachtern beurteilt, und der Preis, zu dem die Vermögenswerte des Insolvenzschuldners verkauft werden, wird vom Gläubigerausschuss in Absprache mit dem Insolvenzverwalter festgelegt.
In dem Fall, in dem diese Anwaltskanzlei den Erwerber des Insolvenzvermögens im Gerichtsverfahren Nr. 65 0 St 450750 14 St erfolgreich vertreten hat, und anlässlich der Veräußerungen des Insolvenzmassevermogens – Anteile an einer Gesellschaft (eng. a sale of the debtor’s assets during bankruptcy – shares in a company) wurde der Anteil von 10% durch den Beschluss des Amtsgerichts in Sarajevo, AZ 65 0 St 450750 14 St vom 04.01.2023, unserem Mandanten zugeteilt.
Gemäß dem genannten Beschluss über die Zuteilung wurden alle Vermerke über Verpflichtungen und eingetragene Belastungen bezüglich des betreffenden Anteils von 10% gelöscht, und durch den Beschluss über Datenänderungen vom 22.06.2023, Nummer 065-0-Reg-23-002025, wurde der Käufer als Eigentümer der oben genannten Aktien eingetragen, und das Handelsregister löschte alle Vermerke über Verpflichtungen und eingetragene Belastungen in Bezug auf diesen 10%-igen Anteil.
Sie brauchen zum Thema Veräußerungen des Insolvenzmassevermögens – Anteile an einer Gesellschaft, (eng. a sale of the debtor’s assets during bankruptcy – shares in a company) eine Beratung als Gesellschaft, Gesellschafter, Geschäftsführer bzw. Gründer oder einen Anwalt für Gesellschaftsrecht für Ihr Unternehmen oder Ihre Geschäftsidee, dann sind Sie bei uns richtig und können unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht direkt telefonisch (+387 62 342 463), per WhatsApp, Viber, via E-Mail (rasid@haracic.ba) erreichen.